Aktuelle Informationen
31.7.2026: Rechtsanwalt Neumann bespricht in der heute erschienenen Ausgabe der K&R das Urteil des BGH vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) über die Reichweite der Verpflichtung zum Angebot von Telekommunikationsverträgen mit einer maximalen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (K&R 2026, 486).
2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.
18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.
Neueste Beiträge
- Newsletter #3 (Juli/August 2026) 17. August 2026
- VG Köln: keine Anordnung der vorläufigen Zahlung höherer Stationsnutzungsentgelte für 2025 und 2026 15. August 2026
- Aufsätze und Urteile mit KI richtig benennen 1. August 2026
- Newsletter #2 (Juni/Juli 2026) 17. Juli 2026
- OLG Bamberg: kein einseitiges Kündigungsrecht vor Ablauf der Mindestlaufzeit eines Mobilfunkvertrags 14. Juli 2026

Abl. EU 2013 C 319, 6
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2013 C 319, 6 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen i.S.d. ATEX-Richtlinie 94/9/EG veröffentlicht.
ABl. EU 2013 C 317, 5
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2013 C 317, 5 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen i.S.d. Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG veröffentlicht.
BGH: Bestimmung als Medizinprodukt erfolgt durch den Hersteller
MarktüberwachungsrechtDer BGH hat in seinem Urteil vom 18. April 2013 – Az. I ZR 53/09 entschieden, dass ein Gerät, für welches der Hersteller die Verwendung für medizinische Zwecke ausschließt, auch dann kein Medizinprodukt ist, wenn es objektiv die Merkmale eines Medizinprodukts erfüllt.
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VG Köln: Warnung vor Brustimplantaten im Zuge des PIP-Skandals ist rechtmäßig
MarktüberwachungsrechtDas VG Köln hat in seinem Beschluss vom 14. Oktober 2013 – Az. 7 L 936/13 entschieden, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auch vor Brustimplantaten von Herstellern warnen darf, die Vorprodukte von PIP bezogen haben.
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BMG: Weiterhin keine Sanktionierung von unterlassenen Meldungen über Vorkommnisse bei Medizinprodukten nach der MPSV
MarktüberwachungsrechtDas Bundesministerium für Gesundheit hat es abgelehnt, in der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) eine Sanktionierung für Verstöße gegen die dortigen Meldepflichten vorzusehen. Entsprechende Änderungswünsche der Fraktionen von CDU/CSU und FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden in der aktuellen Novelle nicht berücksichtigt. Weiterlesen
VG Köln: Euroverlängerungskabel sind nach der DIN VDE 0620-1 zulässig
MarktüberwachungsrechtDas VG Köln hat in seinem Urteil vom 27. Juni 2013 – Az. 1 K 2434/12 entschieden, dass über Funk schaltbare Euroverlängerungskabel nach der DIN VDE 0620-1 zulässig sind. Es hat diese für normkonform befunden.
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LG Konstanz: Werbung für Kinesio-Taping mit ungesicherten wissenschaftlichen Aussagen ist unzulässig
MarktüberwachungsrechtDas LG Konstanz hat mit Urteil vom 8. Juli 2013 – Az. 9 O 26/13 KfH entschieden, dass bei Werbung für die angebliche Wirksamkeit von Kinesio-Taping-Produkte darauf hingewiesen werden muss, dass eine solche Wirkung jedenfalls fachlich umstritten ist.
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ABl. EU 2013 C 297, 1
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2013 C 297, 1 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen i.S.d. R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG veröffentlicht.
Kommission billigt Beibehaltung alter Grenzwerte für Spielzeug in Deutschland
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat mit Beschluss vom 7. Oktober 2013 (ABl. EU 2013 L 267, 7) vorläufig gebilligt, dass die Bundesrepublik Deutschland weiterhin die alten Grenzwerte für Antimon, Arsen, Barium, Blei und Quecksilber in Spielzeug verwenden darf und nicht die Grenzwerte der neuen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG umsetzt muss. Dem Beschluss war ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem EuG (Rs T-198/12 R) vorangegangen, in welchem der Kommission aufgegeben wurde, die nationalen Grenzwerte bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu billigen.
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ABl. EU 2013 C 279, 15
MarktüberwachungsrechtIn ABl. EU 2013 C 279, 15 ist eine List der nationalen Normungsorganisationen nach Art. 27 Normungsverordnung 1025/2012 veröffentlicht worden.