Koch & Neumann
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Juve Handbuch 2012/13Die Kanzlei Koch & Neumann wurde 2006 in Bonn gegründet. Die Kanzlei wurde bereits mehrfach im Handbuch der Wirtschaftskanzleien aus dem JUVE-Verlag aufgeführt, im Jahr 2012 etwa als „renommierte Kanzlei für Telekommunikation“. Ausweislich der 2014 erschienen Erstauflage der Studie „kanzleimonitor.de“ ist die Kanzlei Koch & Neumann überdies aus dem Kreis der befragten Unternehmensjuristen als externe Kanzlei für „Öffentliches Recht“ empfohlen worden. In den Jahren 2017 und 2018 folgte eine Nennung für den Bereich „Energiewirtschaftsrecht“ und 2018 eine zusätzliche Nennung fEmpfohlen im kanzleimonitor.de 2018/19ür den Bereich „Europa- & Internationales Recht“, was außerdem zu einem Eintrag in den Top 20 der „Hidden Champions“ führte. In der Ausgabe 2020/21 wurde Rechtsanwalt Neumann als einer der „führenden Anwälte Energiewirtschaftsrecht“ genannt. Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch wurde vom Handelsblatt in seinen AEmpfohlen im kanzleimonitor.de 2020/21ufstellungen „Deutschlands Beste Anwälte 2021“, „Deutschlands Beste Anwälte 2022“, „Deutschlands Beste Anwälte 2023„, „Deutschlands Beste Anwälte 2024“ und „Deutschlands beste Anwälte 2025“ jeweils für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ aufgeführt. 2024 und 2025 wurden außerdem Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch für den Bereich „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ und Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ genannt.

Die Kanzleiräumlichkeiten sind unweit des ehemaligen Bonner Regierungsviertels und der Museumsmeile gelegen. Sie sind problemlos mit dem PKW und mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen (vgl. auch die Anfahrtsinformationen). Vor einer persönlichen Besprechung vor Ort bitten wir jedoch in jedem Fall um eine Terminabsprache. Entsprechendes gilt bei einem etwaigen Interesse an einer Ausbildung bei uns im Hause, sei es im Rahmen eines studienbegleitenden Anwaltspraktikums oder einer Anwalts- oder Wahlstation während des Referendariats. Informationen zu Nachrichten aus dem Kanzleigeschehen seit 2021 findet man schließlich in einem Archiv der aktuellen Informationen.

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Aktuelle Informationen

31.7.2026: Rechtsanwalt Neumann bespricht in der heute erschienenen Ausgabe der K&R das Urteil des BGH vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) über die Reichweite der Verpflichtung zum Angebot von Telekommunikationsverträgen mit einer maximalen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (K&R 2026, 486).

2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.

18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.

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