Koch & Neumann
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Veröffentlichungen

Die Anwälte der Kanzlei Koch & Neumann blicken auf eine langjährige Veröffentlichtungstätigkeit zurück, aus der u. a. über 60 Fachaufsätze, zahlreiche Buchbeiträge, mehrere Kommentierungen und diverse Monographien hervorgegangen sind. Die im üblichen Rahmen von Fachzeitschriften und verlagsseitig betreuten Werken erfolgten Veröffentlichungen werden im Zusammenhang mit den jeweiligen Mitarbeitervorstellungen im Einzelnen dokumentiert. Darüber hinaus gibt die Kanzlei mit den „Materialien zum Netzwirtschaftsrecht“ eine eigene Schriftenreihe heraus und übernimmt außerdem auch im anderen Rahmen bisweilen redaktionelle (Mit-) Verantwortung, sei es in Zusammenarbeit mit einem etablierten Fachverlag oder eigenständig in Kooperation mit einer modernen Veröffentlichungsplattform.

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    • Prof. Dr. Alexander Koch
    • Andreas Neumann
    • Sebastian Lißek
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2. GPSGV AGB Bauprodukteverordnung 305/2011/EU Bergisch Gladbach BGB Bonn Bundesnetzagentur CRA DNA ElektroG Elternbeiträge Entgeltregulierung ERegG Glasfaser GPSG harmonisierte Norm Hürth In-vitro-Diagnostika-Richtlinie 98/79/EG IT-Sicherheit KI Kindergärten Kitas Kommission Kommunalabgaben KRITIS Kundenschutz Köln Leverkusen Marktüberwachungspaket Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG Mobilfunk MPG Netzausbau Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG ProdSG Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG Schutzklauselverfahren Siegburg Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG TKG TKG-Novelle UWG Vertragslaufzeit

Aktuelle Informationen

9.10.2026: Das Handelsblatt führt die Kanzlei Koch & Neumann in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands beste Kanzleien 2026″ in der Kategorie „Regional“ für Nordrhein-Westfalen in den Rechtsgebieten „Gewerblicher Rechtsschutz“, „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ und „Telekommunikationsrecht“ auf.

31.7.2026: Rechtsanwalt Neumann bespricht in der heute erschienenen Ausgabe der K&R das Urteil des BGH vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) über die Reichweite der Verpflichtung zum Angebot von Telekommunikationsverträgen mit einer maximalen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (K&R 2026, 486).

2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.

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