Die Entwicklungen im Netzwirtschafts- und IT-Sicherheitsrecht haben in den letzten Wochen spürbar an Dynamik gewonnen. Das betrifft insbesondere die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die wichtige Zwischenschritte absolviert hat. Aber auch im IT-Sicherheitsrecht ist der Gesetzgeber tätig geworden und hat das Gesetz zur Durchführung der Cyberresilienzverordnung („Cyber Resilience Act“, CRA) 2024/2847 verabschiedet. Im Bereich des Eisenbahnrechts hat das Verwaltungsgericht Köln zwei praktisch überaus wichtige Eilentscheidungen getroffen. Und erstmals kann hier auch über das Postrecht berichtet werden.
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Im ersten Newsletter nach dem Sommer geht es noch eher beschaulich zu. Hervorzuheben ist eine für den Breitbandausbau bedeutsame Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Reichweite des „open access“ nach dem Telekommunikatonsgesetz (TKG). So langsam nimmt aber insbesondere auch die Reform des Rechtsrahmens für den Telekommunikationssektor wieder Fahrt auf. Aktuell wurden die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zum Entwurf eines TKG-Änderungsgesetzes veröffentlicht.
Am 10. Juni 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetze“ verabschiedet. Das Gesetz soll vor allem zwei Zielen dienen: der Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen und der Anpassung an die Gigabit-Infrastrukturverordnung (EU) 2024/1309, die seit dem 12. November 2025 in weiten Teilen unmittelbar in Deutschland anwendbar ist.
Am 17. Juli 2025 hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) „Eckpunkte für ein Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau“ veröffentlicht. Worum geht es, was ist geplant und wie geht es weiter?
Aktuelle Informationen
9.10.2026: Das Handelsblatt führt die Kanzlei Koch & Neumann in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands beste Kanzleien 2026″ in der Kategorie „Regional“ für Nordrhein-Westfalen in den Rechtsgebieten „Gewerblicher Rechtsschutz“, „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ und „Telekommunikationsrecht“ auf.
31.7.2026: Rechtsanwalt Neumann bespricht in der heute erschienenen Ausgabe der K&R das Urteil des BGH vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) über die Reichweite der Verpflichtung zum Angebot von Telekommunikationsverträgen mit einer maximalen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (K&R 2026, 486).
2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.
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