Aktuelle Informationen
2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.
18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.
18.6.2026: Andreas Neumann hat heute beim Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e. V. einen Online-Vortrag zum „TKG-Änderungsgesetz 2026: vom Referenten- zum Regierungsentwurf“ gehalten.
Neueste Beiträge
- OLG Bamberg: kein einseitiges Kündigungsrecht vor Ablauf der Mindestlaufzeit eines Mobilfunkvertrags 14. Juli 2026
- Newsletter #1 (Mai/Juni 2026) 17. Juni 2026
- BGH: Angebot einer Vertragsvariante mit einer höchstens zwölfmonatigen Laufzeit 16. Juni 2026
- Bundesregierung beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TKG 15. Juni 2026
- LG Düsseldorf: Verhältnis von TKG und UWG 15. Mai 2026

OLG Bamberg: kein einseitiges Kündigungsrecht vor Ablauf der Mindestlaufzeit eines Mobilfunkvertrags
Netzwirtschaftsrecht, TelekommunikationsrechtDas Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hatte sich in seinem Urteil vom 20. Mai 2026 (Az. 3 UKI 15/25 e) mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Mobilfunkanbieters zu befassen. Diese sahen ein einseitiges Kündigungsrecht des Anbieters vor Ablauf der Mindestlaufzeit vor.
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Newsletter #1 (Mai/Juni 2026)
Netzwirtschaftsrecht, Newsletter, TelekommunikationsrechtHerzlich willkommen zur ersten Ausgabe des Newsletters der Kanzlei Koch & Neumann!
Aktuell überschlagen sich die Ereignisse im Bereich des Telekommunikations- und IT-Sicherheitsrechts. Mit unserem Newsletter möchten wir ein wenig dazu beitragen, dass Sie in diesen stürmischen Zeiten Orientierung und Überblick behalten können. Wir möchten daher im Monatsrhythmus – jeweils etwa zur Monatsmitte – über aus unserer Sicht besonders bedeutsame Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern unserer Kanzlei berichten. Und auch aus der Kanzlei selbst. Dabei beginnen wir diesmal unter anderem mit der TKG-Novelle, der Änderung der Frequenzverordnung und einem Kommissionsvorschlag für Satellitenmobilfunkdienste im 2-Gigahertz (GHz)-Band.
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BGH: Angebot einer Vertragsvariante mit einer höchstens zwölfmonatigen Laufzeit
Netzwirtschaftsrecht, TelekommunikationsrechtSeine Reihe von Entscheidungen zum Telekommunikationskundenschutzrecht hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einer am 10. Juni 2026 veröffentlichten Entscheidung vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) fortgesetzt. Mit diesem Urteil hat der BGH geklärt, in welcher Weise Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste ihrer Verpflichtung aus § 56 Abs. 1 S. 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nachzukommen haben. Dieser Bestimmung zufolge müssen die Anbieter Verbrauchern vor Vertragsschluss einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten. Nachdem der BGH kundenschutzrechtliche Fragen zuletzt des Öfteren im Sinne eines möglichst weitreichenden Verbraucherschutzes beantwortet hatte (siehe unlängst etwa den Blogbeitrag „BGH: zeitliche Höchstgrenze beim erstmaligen Abschluss von Telekommunikationsverträgen“ vom 10. Februar 2026), hat er nun eine eher unternehmensfreundliche Lesart bestätigt.
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Bundesregierung beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TKG
Netzwirtschaftsrecht, TelekommunikationsrechtAm 10. Juni 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetze“ verabschiedet. Das Gesetz soll vor allem zwei Zielen dienen: der Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen und der Anpassung an die Gigabit-Infrastrukturverordnung (EU) 2024/1309, die seit dem 12. November 2025 in weiten Teilen unmittelbar in Deutschland anwendbar ist.
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LG Düsseldorf: Verhältnis von TKG und UWG
Lauterkeitsrecht, Netzwirtschaftsrecht, TelekommunikationsrechtDas Kundenschutzrecht im Telekommunikationsgesetz (TKG) gewinnt seit Jahren zunehmend an Bedeutung. Der Gesetzgeber hat zahlreiche Vorschriften geschaffen, mit denen auf den besonderen Schutzbedarf bei der Inanspruchnahme von Internet-, Mobilfunk- und anderen Telekommunikationsdiensten reagiert werden soll. Verstöße gegen diese Vorschriften können einzelnen Anbietern Vorteile im Wettbewerb mit rechtstreuen Unternehmen verschaffen. Das wiederum ruft an sich das so genannte Lauterkeitsrecht auf den Plan, normiert im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). In seinem Urteil vom 6. Februar 2026 (Az. 38 O 243/23) hat sich das Landgericht (LG) Düsseldorf nun mit der praktisch sehr bedeutsamen Frage befasst, wie sich beide Gesetze zueinander verhalten.
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Die (rechte) Hand Gottes
Datenschutzrecht, VerfassungsrechtÜber die Schule meiner Kinder kommen regelmäßig spannende Rechtsfragen herein. Zuletzt diese: Ein Austauschschüler aus einem Nicht-EU-Land möchte bei der Einreise nach Deutschland aus religiösen Gründen keine Fingerabdrücke abgeben. Wird es bei der Einreise Probleme geben?
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Nach der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist vor der Reform der NIS-2-Richtlinie
IT-RechtIm aktuellen Heft der K&R (2026, 293) ist mein Aufsatz „Nach der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist vor der Reform der NIS-2-Richtlinie“ erschienen.
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Festlegung der Bundesnetzagentur zur Minderung im Mobilfunk
Netzwirtschaftsrecht, TelekommunikationsrechtSeit Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Jahr 2021 haben Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen erstmals einen Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts, wenn es zu gravierenden Leistungsdefiziten bei einem von ihnen genutzten Telekommunikationsdienst kommt (§ 57 Abs. 4 S. 1 TKG). Die Bundesnetzagentur kann die Anforderungen an dieses Minderungsrecht näher konkretisieren (§ 57 Abs. 5 TKG). Am 15. April 2026 hat sie nun eine entsprechende Festlegung erlassen, die ab dem 20. April 2026 gilt. Welche Regelungen wurden hier im Einzelnen getroffen?
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CER, DNA, GEREK, NIS, TKG – Bahnhof?
IT-Recht, TelekommunikationsrechtDer Telekommunikationssektor weist für das Gemeinwesen eine besondere Kritikalität auf. Fallen hier kritische Infrastrukturen aus, hat dies unmittelbare Folgen für die übrigen (kritischen und unkritischen) Infrastrukturen. Praktisch alle Lebensbereiche sind auf funktionierende Telekommunikationsdienstleistungen angewiesen, um ihrerseits funktionieren zu können. Hinzu kommt, dass der TK-Sektor europaweit im wahrsten Sinne des Wortes vernetzt ist.
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EuGH: Sonderkündigungsrecht für Telekommunikationsverträge bei einseitiger Vertragsanpassung
Netzwirtschaftsrecht, TelekommunikationsrechtAm 12. März 2026 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil (Rs. C-514/24) gesprochen, das eine auch in der deutschen Rechtspraxis umstrittenen Frage zum Gegenstand hat: Unter welchen Voraussetzungen ist das Sonderkündigungsrecht für Telekommunikationsverträge ausgeschlossen, das Endnutzern grundsätzlich zusteht, wenn der Anbieter eine einseitige Vertragsanpassung vornehmen möchte? Der EuGH hat dabei nun eine der hierbei vorgesehenen Ausnahmen im Sinne eines wirksamen Verbraucherschutzes eng gezogen.
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