Mit Urteil vom 8. Dezember 2017 (Az. 11 A 566/13) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster der Klage eines Unternehmens stattgegeben, das Altkleider in von ihm aufgestellten Sammelcontainern sammelt. Die Entscheidung ist deshalb interessant, weil die beklagte Gemeinde der Auffassung war, sie könne die Aufstellung von Altkleidercontainern zum Gegenstand privatrechtlicher Gestattungsverträge machen. Dabei sollte der Aufsteller zum Zuge kommen, der das höchste „Konzessionsentgelt“ anbietet. Dieser Praxis ist das Gericht mit seinem Urteil entgegengetreten.
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Aktuelle Informationen
24.6.2022: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2022“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ auf.
9.7.2021: Von Prof. Dr. Koch sind ein neuer Aufsatz über die „Umsetzung der RL (EU) 2019/713 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschungen im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln“ (RdZ 2021, 76) und ein Buchbeitrag zu den strafrechtlichen Aspekten von „Kryptowährungen und Token“ (in dem von Omlor/Link herausgegebenen Werk gleichen Namens) erschienen.
25.6.2021: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2021“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ auf.
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