Die Entwicklungen im Netzwirtschafts- und IT-Sicherheitsrecht haben in den letzten Wochen spürbar an Dynamik gewonnen. Das betrifft insbesondere die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die wichtige Zwischenschritte absolviert hat. Aber auch im IT-Sicherheitsrecht ist der Gesetzgeber tätig geworden und hat das Gesetz zur Durchführung der Cyberresilienzverordnung („Cyber Resilience Act“, CRA) 2024/2847 verabschiedet. Im Bereich des Eisenbahnrechts hat das Verwaltungsgericht Köln zwei praktisch überaus wichtige Eilentscheidungen getroffen. Und erstmals kann hier auch über das Postrecht berichtet werden.
Schlagwortarchiv für: PostG
In einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 6.4.2022 – Az. U [Kart] 12/21, abgedruckt in N&R 2022, 248) hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit interessanten Fragen an der Schnittstelle zwischen dem allgemeinen Wettbewerbsrecht und dem sektorspezifischen Postrecht auseinandergesetzt. Es hatte insbesondere darüber zu befinden, unter welchen Voraussetzungen ein Rückzahlungsanspruch für gezahltes Briefporto wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der missbräuchlichen Ausnutzung von Marktmacht besteht. Eine besondere Note bekommt die Fallgestaltung dadurch, dass das marktbeherrschende Postunternehmen das Porto auf Grundlage einer Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur erhoben hat. Diese Genehmigung hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zwar höchstrichterlich für rechtswidrig erkannt. Gegenüber dem hier betroffenen Nachfrager ist sie aber in Bestandskraft erwachsen.
Aktuelle Informationen
9.10.2026: Das Handelsblatt führt die Kanzlei Koch & Neumann in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands beste Kanzleien 2026″ in der Kategorie „Regional“ für Nordrhein-Westfalen in den Rechtsgebieten „Gewerblicher Rechtsschutz“, „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ und „Telekommunikationsrecht“ auf.
31.7.2026: Rechtsanwalt Neumann bespricht in der heute erschienenen Ausgabe der K&R das Urteil des BGH vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) über die Reichweite der Verpflichtung zum Angebot von Telekommunikationsverträgen mit einer maximalen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (K&R 2026, 486).
2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.
Neueste Beiträge
- Newsletter #5 (September/Oktober 2026) 16. Oktober 2026
- Newsletter #4 (August/September 2026) 18. September 2026
- EuGH: kein einseitiges Kündigungsrecht für Telekommunikationsanbieter aus EU-Recht 14. September 2026
- Newsletter #3 (Juli/August 2026) 17. August 2026
- VG Köln: keine Anordnung der vorläufigen Zahlung höherer Stationsnutzungsentgelte für 2025 und 2026 15. August 2026


