Die dritte aktualisierte und erweiterte Auflage von „Kryptowährungen und Token“ ist erschienen!
Im Wintersemester biete ich wieder die Vorlesung „Aufbaukurs Strafrecht BT II“ – aka „Strafrecht III“ – an der Philipps-Universität Marburg an.
Die Vorlesung behandelt die „Straftaten gegen Gemeinschaftswerte“. Schwerpunkte bilden Straftaten gegen die Rechtspflege (insbesondere die Aussagedelikte), die Urkunden-, Brandstiftungs- und Straßenverkehrsdelikte.
Die Vorlesung gehört zum Pflichtfachbereich und richtet sich insbesondere an Studierende der Rechtswissenschaften im 3. Semester.
Die Veranstaltung findet immer montags von 12 ct – 14 Uhr im Raum 105 (SEM +1/0050) (Pilgrimstein 12, Seminargebäude (B | 07)) statt. Sie beginnt am
13. Oktober 2025 um 12 ct.
Weitere Informationen gibt es (für Angehörige der Universität Marburg) in Marvin und in ILIAS.
Im Wintersemester biete ich wieder eine Vorlesung zum IT-Strafrecht an der Philipps-Universität Marburg an.
Die Vorlesung behandelt die strafrechtlichen Aspekte der Computer- und Internetkriminalität. Behandelt werden sowohl Fragen des Eindringens in Computernetze, der Programmierung und Verbreitung von Schadprogrammen als auch Straftaten im Umfeld des elektronischen Handels oder Phänomene wie (Spear-)Phishing. Außerdem wird auf ausgewählte Probleme im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie, wie sie etwa bei Bitcoin genutzt wird, eingegangen. Behandelt werden zudem Fragen der IT-Compliance. Die Vorlesung dient auch der Vertiefung ausgewählter examensrelevanter Probleme des Allgemeinen und Besonderen Teils des StGB.
Die Vorlesung richtet sich sowohl an Studierende der Rechtswissenschaften als auch an Studierende in Masterstudiengängen anderer Fachbereiche.
Die Veranstaltung findet immer montags von 14 Uhr ct – 16 Uhr im Raum +3/0070 (307) (Universitätsstraße 6, Savignyhaus (U | 03)) – „Strafrechts-Bib“ – statt. Sie beginnt am
13. Oktober 2025 um 14 Uhr ct.
Weitere Informationen gibt es (für Angehörige der Universität Marburg) in Marvin und in ILIAS.
Aktuelle Informationen
2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.
18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.
18.6.2026: Andreas Neumann hat heute beim Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e. V. einen Online-Vortrag zum „TKG-Änderungsgesetz 2026: vom Referenten- zum Regierungsentwurf“ gehalten.
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