Koch & Neumann
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Schlagwortarchiv für: Kundenschutz

Andreas Neumann

Newsletter #1 (Mai/Juni 2026)

Netzwirtschaftsrecht, Newsletter, Telekommunikationsrecht

Herzlich willkommen zur ersten Ausgabe des Newsletters der Kanzlei Koch & Neumann!

Aktuell überschlagen sich die Ereignisse im Bereich des Telekommunikations- und IT-Sicherheitsrechts.  Mit unserem Newsletter möchten wir ein wenig dazu beitragen, dass Sie in diesen stürmischen Zeiten Orientierung und Überblick behalten können. Wir möchten daher im Monatsrhythmus – jeweils etwa zur Monatsmitte – über aus unserer Sicht besonders bedeutsame Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern unserer Kanzlei berichten. Und auch aus der Kanzlei selbst. Dabei beginnen wir diesmal unter anderem mit der TKG-Novelle, der Änderung der Frequenzverordnung und einem Kommissionsvorschlag für Satellitenmobilfunkdienste im 2-Gigahertz (GHz)-Band.

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17. Juni 2026/von Andreas Neumann
https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2026/06/2026-06-16_Newsletter-Header.png 640 1480 Andreas Neumann https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-05-24_logo_340x156.png Andreas Neumann2026-06-17 21:59:292026-06-17 22:02:22Newsletter #1 (Mai/Juni 2026)
Andreas Neumann

BGH: Angebot einer Vertragsvariante mit einer höchstens zwölfmonatigen Laufzeit

Netzwirtschaftsrecht, Telekommunikationsrecht

Seine Reihe von Entscheidungen zum Telekommunikationskundenschutzrecht hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einer am 10. Juni 2026 veröffentlichten Entscheidung vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) fortgesetzt. Mit diesem Urteil hat der BGH geklärt, in welcher Weise Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste ihrer Verpflichtung aus § 56 Abs. 1 S. 2 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nachzukommen haben. Dieser Bestimmung zufolge müssen die Anbieter Verbrauchern vor Vertragsschluss einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten. Nachdem der BGH kundenschutzrechtliche Fragen zuletzt des Öfteren im Sinne eines möglichst weitreichenden Verbraucherschutzes beantwortet hatte (siehe unlängst etwa den Blogbeitrag „BGH: zeitliche Höchstgrenze beim erstmaligen Abschluss von Telekommunikationsverträgen“ vom 10. Februar 2026), hat er nun eine eher unternehmensfreundliche Lesart bestätigt.

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16. Juni 2026/von Andreas Neumann
https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2026/06/IMG_0654.jpg 711 1942 Andreas Neumann https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-05-24_logo_340x156.png Andreas Neumann2026-06-16 11:15:042026-06-16 11:15:04BGH: Angebot einer Vertragsvariante mit einer höchstens zwölfmonatigen Laufzeit
Andreas Neumann

LG Düsseldorf: Verhältnis von TKG und UWG

Lauterkeitsrecht, Netzwirtschaftsrecht, Telekommunikationsrecht
Zwei Lego-Figuren halten Schilder mit "TKG" und "UWG" hoch und stehen neben einem Telefon.

Das Kundenschutzrecht im Telekommunikationsgesetz (TKG) gewinnt seit Jahren zunehmend an Bedeutung. Der Gesetzgeber hat zahlreiche Vorschriften geschaffen, mit denen auf den besonderen Schutzbedarf bei der Inanspruchnahme von Internet-, Mobilfunk- und anderen Telekommunikationsdiensten reagiert werden soll. Verstöße gegen diese Vorschriften können einzelnen Anbietern Vorteile im Wettbewerb mit rechtstreuen Unternehmen verschaffen. Das wiederum ruft an sich das so genannte Lauterkeitsrecht auf den Plan, normiert im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). In seinem Urteil vom 6. Februar 2026 (Az. 38 O 243/23) hat sich das Landgericht (LG) Düsseldorf nun mit der praktisch sehr bedeutsamen Frage befasst, wie sich beide Gesetze zueinander verhalten.

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15. Mai 2026/von Andreas Neumann
https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2026/05/IMG_0208-scaled.jpeg 1764 2560 Andreas Neumann https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-05-24_logo_340x156.png Andreas Neumann2026-05-15 10:44:462026-05-15 10:44:46LG Düsseldorf: Verhältnis von TKG und UWG
Andreas Neumann

Festlegung der Bundesnetzagentur zur Minderung im Mobilfunk

Netzwirtschaftsrecht, Telekommunikationsrecht
Mobiltelefon in einem Haufen Münzen liegend.

Seit Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Jahr 2021 haben Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen erstmals einen Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts, wenn es zu gravierenden Leistungsdefiziten bei einem von ihnen genutzten Telekommunikationsdienst kommt (§ 57 Abs. 4 S. 1 TKG). Die Bundesnetzagentur kann die Anforderungen an dieses Minderungsrecht näher konkretisieren (§ 57 Abs. 5 TKG). Am 15. April 2026 hat sie nun eine entsprechende Festlegung erlassen, die ab dem 20. April 2026 gilt. Welche Regelungen wurden hier im Einzelnen getroffen?

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20. April 2026/von Andreas Neumann
https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2026/04/2026-04-20_Handy_Geld.jpg 1119 1957 Andreas Neumann https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-05-24_logo_340x156.png Andreas Neumann2026-04-20 08:22:302026-04-20 08:22:30Festlegung der Bundesnetzagentur zur Minderung im Mobilfunk
Andreas Neumann

EuGH: Sonderkündigungsrecht für Telekommunikationsverträge bei einseitiger Vertragsanpassung

Netzwirtschaftsrecht, Telekommunikationsrecht
Rückseiten von Aktenordner auf Regal.

Am 12. März 2026 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil (Rs. C-514/24) gesprochen, das eine auch in der deutschen Rechtspraxis umstrittenen Frage zum Gegenstand hat: Unter welchen Voraussetzungen ist das Sonderkündigungsrecht für Telekommunikationsverträge ausgeschlossen, das Endnutzern grundsätzlich zusteht, wenn der Anbieter eine einseitige Vertragsanpassung vornehmen möchte? Der EuGH hat dabei nun eine der hierbei vorgesehenen Ausnahmen im Sinne eines wirksamen Verbraucherschutzes eng gezogen.

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2. April 2026/von Andreas Neumann
https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2026/04/IMG_9711-scaled.jpeg 1512 2560 Andreas Neumann https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-05-24_logo_340x156.png Andreas Neumann2026-04-02 20:01:522026-04-02 20:01:52EuGH: Sonderkündigungsrecht für Telekommunikationsverträge bei einseitiger Vertragsanpassung
Andreas Neumann

BGH: zeitliche Höchstgrenze beim erstmaligen Abschluss von Telekommunikationsverträgen

Netzwirtschaftsrecht, Telekommunikationsrecht
Vertragsklausel zur Vertragslaufzeit.

Mit einer am 22. Januar 2026 veröffentlichten Entscheidung vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine für die Telekommunikationspraxis überaus bedeutsame Rechtsfrage geklärt. Es geht dabei um den Zeitpunkt, zu dem die Laufzeit eines Vertrags über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste beginnt. Von diesem aus ist nämlich zu bemessen, ob die vertraglich vereinbarte Dauer der Vertragsbeziehung gegen die zeitliche Begrenzung auf 24 Monate verstößt, die sowohl in § 56 Abs. 1 S. 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) als auch in § 309 Nr. 9 lit. a des Bürgerlichen Gesetzesbuchs (BGB) vorgesehen ist. Bereits Mitte 2025 hatte der BGH entschieden, dass für vorzeitige Vertragsverlängerungen hierbei auf den Zeitpunkt der Verlängerung abzustellen ist, nicht aber auf das ggf. erst spätere Ende der bisherigen Vertragslaufzeit (siehe dazu den Blogbeitrag „BGH: zeitliche Höchstgrenze bei vorzeitiger Verlängerung von Telekommunikationsverträgen“ vom 2. August 2025). In seiner jetzt vorliegenden Entscheidung überträgt der BGH diese zumindest auf den ersten Blick verbraucherfreundliche Haltung auch auf den Abschluss eines Erstvertrags.

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10. Februar 2026/von Andreas Neumann
https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2026/02/IMG_9328-scaled.jpeg 728 2560 Andreas Neumann https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-05-24_logo_340x156.png Andreas Neumann2026-02-10 09:22:232026-02-10 09:22:23BGH: zeitliche Höchstgrenze beim erstmaligen Abschluss von Telekommunikationsverträgen
Andreas Neumann

BGH: zeitliche Höchstgrenze bei vorzeitiger Verlängerung von Telekommunikationsverträgen

Netzwirtschaftsrecht, Telekommunikationsrecht
Telefon auf Kalender.

Die zeitlichen Grenzen, die beim Abschluss und der Verlängerung von Verträgen über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste bestehen, sind in den letzten Jahren Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren gewesen. Sowohl das Telekommunikationsgesetz (TKG) als auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legen hier für den Bereich des Massengeschäfts eine Höchstgrenze von zwei Jahren fest. Erst unlängst hatte sich das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg dazu geäußert, auf welchen Zeitpunkt für die Bemessung der so begrenzten Vertragslaufzeit abzustellen ist (siehe dazu den Blogbeitrag „OLG Hamburg: Beginn der (anfänglichen) Laufzeit von Telekommunikationsverträgen“ vom 15. Juli 2025). Nunmehr hat sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 61/24) erstmals ausführlicher zu diesem Themenkomplex zu Wort gemeldet.

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2. August 2025/von Andreas Neumann
https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2025/08/2025-08-02_kalender.jpg 1114 1974 Andreas Neumann https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-05-24_logo_340x156.png Andreas Neumann2025-08-02 10:44:502025-08-02 10:47:55BGH: zeitliche Höchstgrenze bei vorzeitiger Verlängerung von Telekommunikationsverträgen
Andreas Neumann

Öffentliche Zugänglichkeit von Telekommunikationsdiensten – Impulse aus dem EU-Flugreiserecht?

Netzwirtschaftsrecht, Telekommunikationsrecht
Menschenmenge.

Einer der zentralen Regelungsgegenstände des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind Telekommunikationsdienste. Dabei gelten die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes allerdings ganz überwiegend nicht für alle Telekommunikationsdienste, sondern nur für solche, die „öffentlich zugänglich“ sind. Wann ein Dienst „öffentlich zugänglich“ ist, beantwortet das TKG zwar in § 3 Nr. 44 dahingehend, dass er hierfür „einem unbestimmten Personenkreis zur Verfügung stehe[n]“ muss. Damit ist das Problem aber nur auf die Frage verlagert, wann ein solcher unbestimmter Personenkreis vorliegt. Diese Frage ist trotz ihrer Bedeutung bislang nicht abschließend beantwortet. Impulse für eine Klärung könnten nun angesichts einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus einem anderen Rechtsgebiet kommen, dem EU-Flugreiserecht.

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1. August 2025/von Andreas Neumann
https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2025/08/2025-08-01_menschenmenge.jpg 343 1259 Andreas Neumann https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-05-24_logo_340x156.png Andreas Neumann2025-08-01 16:17:512025-08-01 16:18:51Öffentliche Zugänglichkeit von Telekommunikationsdiensten – Impulse aus dem EU-Flugreiserecht?
Andreas Neumann

OLG Hamburg: Beginn der (anfänglichen) Laufzeit von Telekommunikationsverträgen

Netzwirtschaftsrecht, Telekommunikationsrecht
Blick auf ein Kalenderblatt für den Monat Juli.

Eine der aktuell umstrittensten Fragen im 2021 novellierten Recht des Telekommunikationskundenschutzes betrifft den Zeitpunkt, zu dem die Laufzeit eines Vertrags über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste beginnt. Denn davon hängt es unter anderem ab, ob die zeitliche Begrenzung auf zwei Jahre eingehalten wird, die sowohl § 56 Abs. 1 S. 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) als auch § 309 Nr. 9 lit. a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vorgeben. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg hat sich in seinem Urteil vom 19. Dezember 2024 (Az. 10 UKI 1/24) in dieser Frage nun klar positioniert und dabei eine (jedenfalls auf den ersten Blick) verbraucherfreundliche Haltung eingenommen.

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15. Juli 2025/von Andreas Neumann
https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2025/07/2025-07-15_kalender.jpg 952 2010 Andreas Neumann https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-05-24_logo_340x156.png Andreas Neumann2025-07-15 11:03:572025-08-02 10:57:27OLG Hamburg: Beginn der (anfänglichen) Laufzeit von Telekommunikationsverträgen

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Aktuelle Informationen

18.6.2026: Andreas Neumann hat heute beim Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e. V. einen Online-Vortrag zum „TKG-Änderungsgesetz 2026: vom Referenten- zum Regierungsentwurf“ gehalten.

11.3.2026: In einem Webinar beim Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) e. V. hat Andreas Neumann die „Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung“ der BGH-Entscheidung zur Mindestvertragslaufzeit behandelt.

12.2.2026: In N&R 2026, 13, ist ein Aufsatz von Prof. Dr. Alexander Koch zum „Schutz (besonders) wichtiger und kritischer Netzinfrastrukturen“ erschienen.

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