Fälle

Der beste Fall ist in der Regel derjenige, der sich ohne abschließende Gerichtsentscheidung zur Zufriedenheit des Mandanten abschließen lässt. Die Kanzlei Koch & Neumann ist daher stets bemüht, eine zeitnahe und kostenminimale außergerichtliche Klärung rechtlicher Streitigkeiten im Mandanteninteresse herbeizuführen. Dennoch lassen sich gerichtliche Auseinandersetzungen natürlich nicht immer vermeiden. Die Kanzlei verfügt daher seit ihrer Gründung im Jahr 2006 über umfassende forensische Erfahrung, insbesondere vor den Verwaltungsgerichten einschließlich des Bundesverwaltungsgerichts. An der vorliegenden Stelle werden jedoch bewusst nur einige ausgewählte Verfahren ausführlich dokumentiert, denen fallübergreifendes Interesse zukommen dürfte, derzeit aus dem Bereich des Sondernutzungsrechts sowie aus anderen Rechtsgebieten.

Entscheidungen