Koch & Neumann
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Fälle

Der beste Fall ist in der Regel derjenige, der sich ohne abschließende Gerichtsentscheidung zur Zufriedenheit des Mandanten abschließen lässt. Die Kanzlei Koch & Neumann ist daher stets bemüht, eine zeitnahe und kostenminimale außergerichtliche Klärung rechtlicher Streitigkeiten im Mandanteninteresse herbeizuführen. Dennoch lassen sich gerichtliche Auseinandersetzungen natürlich nicht immer vermeiden. Die Kanzlei verfügt daher seit ihrer Gründung im Jahr 2006 über umfassende forensische Erfahrung, insbesondere vor den Verwaltungsgerichten einschließlich des Bundesverwaltungsgerichts. An der vorliegenden Stelle werden jedoch bewusst nur einige ausgewählte Verfahren ausführlich dokumentiert, denen fallübergreifendes Interesse zukommen dürfte, derzeit aus dem Bereich des Sondernutzungsrechts sowie aus anderen Rechtsgebieten.

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2. GPSGV Alfter Bauprodukteverordnung 305/2011/EU Bergisch Gladbach BGB Bonn Brühl Bundesnetzagentur DNA Einkünfte ElektroG Elternbeiträge Frechen Glasfaser Gleichbehandlung GPSG harmonisierte Norm Hürth In-vitro-Diagnostika-Richtlinie 98/79/EG IT-Sicherheit Kindergärten Kitas Kommission Kommunalabgaben Kundenschutz Köln Leverkusen Marktüberwachungspaket Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG Mobilfunk MPG Netzausbau Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG ProdSG Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG Rösrath Schutzklauselverfahren Siegburg Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG TKG UWG Vertragslaufzeit Wesseling

Aktuelle Informationen

2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.

18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.

18.6.2026: Andreas Neumann hat heute beim Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e. V. einen Online-Vortrag zum „TKG-Änderungsgesetz 2026: vom Referenten- zum Regierungsentwurf“ gehalten.

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  • Newsletter #1 (Mai/Juni 2026) 17. Juni 2026
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  • Bundesregierung beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TKG 15. Juni 2026
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