Aktuelle Informationen
16.6.2023: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2023“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ auf.
28.3.2023: Der JUVE-Verlag berichtet im Rahmen eines Artikels über ein zivilgerichtliches Verfahren auch über die Tätigkeit der „Bonner TK-Boutique“ Koch & Neumann.
22.3.2023: Die 2. Auflage des von Omlor/Link herausgegebenen Werks zu „Kryptowährungen und Token“ ist erschienen. Prof. Dr. Koch hat erneut das Kapitel zu den strafrechtlichen Aspekten beigesteuert.
Neueste Beiträge
- OLG Düsseldorf: kein wettbewerbsrechtlicher Erstattungsanspruch bei postrechtswidrig, aber bestandskräftig genehmigten Briefentgelten 29. August 2022
- Corona-bedingte Kita-Schließungen und die Pflicht zur Zahlung von Elternbeiträgen 14. März 2020
- Rechtsgrundlage der Corona-Quarantäne 9. März 2020
- MacBook und iPad in der anwaltlichen Praxis 29. November 2018
- Wer muss in eine Durchbrechung des Fernmeldegeheimnisses einwilligen? 3. März 2018