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Vortrag „Einführung in das deutsche IT-Strafrecht“

Mit der weiter zunehmenden Bedeutung der Informationstechnologie (IT) gewinnen auch die strafrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Computersystemen und dem Internet an Gewicht. Damit rücken insbesondere solche Vorschriften in den Blickpunkt, die speziell auf den Einsatz von informationstechnologischen Systemen zugeschnitten sind. Zu denken ist hierbei etwa an den Straftatbestand des Computerbetrugs in § 263a des Strafgesetzbuches (StGB), aber auch an den sog. „Hacker-Paragraphen“, also an § 202c StGB. Diese beiden Straftatbestände zeigen zugleich exemplarisch, dass es sich bei dem deutschen IT-Strafrecht um eine heterogene, historisch gewachsene Materie handelt, was die dogmatische Durchdringung nicht vereinfacht: Während der Tatbestand des Computerbetrugs bereits seit fast dreißig Jahren besteht, wurde der „Hacker-Paragraph“ erst im Jahr 2007 geschaffen. Das deutsche Strafrecht erfasst IT-bezogene Kriminalität aber nicht nur durch speziell hierauf zugeschnittene Vorschriften. Auch allgemeine Straftatbestände wie z. B. zur Urkundenfälschung (§§ 267 ff. StGB) können sich als wirksame Reaktion auf kriminelles Verhalten in informationstechnischen Systemen erweisen.

Der Vortrag gibt eine erste Einführung in das deutsche IT-Strafrecht. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Themen „Urkundendelikte zur Erfassung von Phishing“, „(Computer-) Betrugsprobleme bei Nichterfolgung von Bonitätsprüfung“, „Dual-use-Software“ und „Hacker-Paragraph“. Der Vortrag ist dabei Teil der Studienreise einer türkischen Delegation zum Thema „Internetkriminalität“ und richtet sich ausschließlich an die Teilnehmer dieser Delegation. Externe Besucher sind deshalb leider nicht zugelassen. Bei Interesse an der Thematik besteht aber natürlich die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme.

Veranstalter: Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ-Stiftung)
Termin: Dienstag, 27. November 2015, 14:00 – ca. 16:30 Uhr
Ort: IRZ-Büro Berlin, Kronenstraße 73, 10117 Berlin (geschlossene Veranstaltung!)

Ansprechpartner

Dr. Alexander KochRechtsanwalt
Prof. Dr. Alexander Koch
Koch & Neumann
Rheinweg 67
53129 Bonn

Tel.: (0228) 8 50 86 63
Fax: (0228) 8 50 79 95
E-Mail: ak@KochNeumann.de

PGP/GnuPG: C68842E5
(Fingerabdruck: 88B5 21CC FBBD 8EE5 7F0F 0EB9 ADAA 780B C688 42E5)

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11.3.2026: In einem Webinar beim Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) e. V. hat Andreas Neumann die „Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung“ der BGH-Entscheidung zur Mindestvertragslaufzeit behandelt.

12.2.2026: In N&R 2026, 13, ist ein Aufsatz von Prof. Dr. Alexander Koch zum „Schutz (besonders) wichtiger und kritischer Netzinfrastrukturen“ erschienen.

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