Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im GMBl. 2015, 183 ein neues Interpretationspapier zum Thema „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ veröffentlicht.
Schlagwortarchiv für: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Die Kommission hat im ABl. EU 2015 C 54, 1 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veröffentlicht.
| Dieser Beitrag ist ursprünglich in dem von der Kanzlei Koch & Neumann betriebenen Portal "Marktueberwachung.EU" erschienen. Dieses Portal wurde 2020 endgütig eingestellt. Seit 2025 wird der Beitrag im Kanzleiblog dokumentiert. Alle Angaben in dem Beitrag entsprechen dem Zeitpunkt der damaligen Veröffentlichung, sind also gegebenenfalls inhaltlich überholt. Die im Original noch enthaltenen Links auf externe Quellen wurden angesichts des Zeitablaufs entfernt. |
Die Kommission hat die Konformitätsvermutung für mehrere harmonisierte Normen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beendet. Zu einem Teil waren die Normen unklar gefasst. In einem anderen Fall war es bei Maschinen, die entsprechend der harmonisierten Norm hergestellt worden waren, zu tödlichen Unfällen gekommen.
Die Kommission hat in einem Schutzklauselverfahren nach Art. 11 Abs. 2 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entschieden, dass eine Mehrzweck-Erdbewegungsmaschine auch dann mit einem Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände versehen sein muss, wenn sie ursprünglich für Funktionen geliefert wurde, bei denen eine solche Gefahr nicht bestand.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat eine Broschüre über „Laserprodukte als Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie“ veröffentlicht. In einer tabellarischen Darstellung werden für diverse Laserprodukte die einschlägigen unionsrechtlichen Richtlinien benannt.
Die Kommission hat im ABl. EU 2013 C 348, 5 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veröffentlicht.
| Dieser Beitrag ist ursprünglich in dem von der Kanzlei Koch & Neumann betriebenen Portal "Marktueberwachung.EU" erschienen. Dieses Portal wurde 2020 endgütig eingestellt. Seit 2025 wird der Beitrag im Kanzleiblog dokumentiert. Alle Angaben in dem Beitrag entsprechen dem Zeitpunkt der damaligen Veröffentlichung, sind also gegebenenfalls inhaltlich überholt. Die im Original noch enthaltenen Links auf externe Quellen wurden angesichts des Zeitablaufs entfernt. |
Aktuelle Informationen
31.7.2026: Rechtsanwalt Neumann bespricht in der heute erschienenen Ausgabe der K&R das Urteil des BGH vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) über die Reichweite der Verpflichtung zum Angebot von Telekommunikationsverträgen mit einer maximalen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (K&R 2026, 486).
2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.
18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.
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