Am 1. Juli 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht einen neuen Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit veröffentlicht. Der Streitwertkatalog ist auf dem Stand vom 21. Februar 2025 und löst den vorherigen Katalog aus dem Jahr 2013 ab. Doch was hat sich in diesen zwölf Jahren inhaltlich getan? Wir dokumentieren im Folgenden die Änderungen, die der neue Streitwertkatalog mit sich bringt.
Es kommt selten vor, dass organisatorische Angelegenheiten der Rechtsanwaltschaft und verfahrensrechtliche Fragestellungen öffentliche Aufmerkamkeit erlangen. Kurz vor Jahresende ist solches dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach, dem „beA“, gelungen. Eigentlich sollten seit dem 1. Januar 2018 alle Rechtsanwälte verpflichtet sein, ein solches Postfach vorzuhalten (§ 31a Abs. 6 BRAO 2018), um hiermit ihrer ab demselben Zeitpunkt geltenden Verpflichtung nachzukommen, einen sicheren Übermittlungsweg für die gerichtliche Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen (§ 174 Abs. 3 S. 4 ZPO 2018). Das ist allerdings nicht mehr möglich, nachdem die für die Einrichtung des Postfachs zuständige Bundesrechtsanwaltskammer das System bis auf weiteres außer Betrieb genommen hat. Hintergrund war das Bekanntwerden massiver Sicherheitslücken.[1]Ausführlich hierzu die golem.de-Beiträge „Bundesrechtsanwaltskammer verteilt HTTPS-Hintertüre“ v. 23.12.2017 und „Noch mehr Sicherheitslücken im Anwaltspostfach“ v. … Continue reading Diese sind, soweit erkennbar, durchaus grundlegender Natur, so dass mit einer kurzfristigen Wiederinbetriebnahme eher nicht zu rechnen ist. Das wirft die Frage auf, wie sich das auf die seit dem 1. Januar 2018 geltende Verpflichtung auswirkt, einen sicheren Übermittlungsweg einzurichten.
Fußnoten[+]
| ↑1 | Ausführlich hierzu die golem.de-Beiträge „Bundesrechtsanwaltskammer verteilt HTTPS-Hintertüre“ v. 23.12.2017 und „Noch mehr Sicherheitslücken im Anwaltspostfach“ v. 4.1.2018. |
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Aktuelle Informationen
2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.
18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.
18.6.2026: Andreas Neumann hat heute beim Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e. V. einen Online-Vortrag zum „TKG-Änderungsgesetz 2026: vom Referenten- zum Regierungsentwurf“ gehalten.
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