EuGH: kein einseitiges Kündigungsrecht für Telekommunikationsanbieter aus EU-Recht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 10. September 2026 (Rs. C‑669/24) über ein Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf entschieden. Er hat damit die bisher umstrittene Frage geklärt (und verneint), ob die Kommunikationskodexrichtlinie (EU) 2018/1972 Telekommunikationsanbietern das Recht einräumt, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern.
