In einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 6.4.2022 – Az. U [Kart] 12/21, abgedruckt in N&R 2022, 248) hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit interessanten Fragen an der Schnittstelle zwischen dem allgemeinen Wettbewerbsrecht und dem sektorspezifischen Postrecht auseinandergesetzt. Es hatte insbesondere darüber zu befinden, unter welchen Voraussetzungen ein Rückzahlungsanspruch für gezahltes Briefporto wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der missbräuchlichen Ausnutzung von Marktmacht besteht. Eine besondere Note bekommt die Fallgestaltung dadurch, dass das marktbeherrschende Postunternehmen das Porto auf Grundlage einer Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur erhoben hat. Diese Genehmigung hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zwar höchstrichterlich für rechtswidrig erkannt. Gegenüber dem hier betroffenen Nachfrager ist sie aber in Bestandskraft erwachsen.
Aktuelle Informationen
24.6.2022: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2022“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ auf.
9.7.2021: Von Prof. Dr. Koch sind ein neuer Aufsatz über die „Umsetzung der RL (EU) 2019/713 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschungen im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln“ (RdZ 2021, 76) und ein Buchbeitrag zu den strafrechtlichen Aspekten von „Kryptowährungen und Token“ (in dem von Omlor/Link herausgegebenen Werk gleichen Namens) erschienen.
25.6.2021: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2021“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ auf.
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