Auf großes öffentliches Interesse traf im letzten Jahr ein Urteil des Berliner Kammergerichts vom 31. Mai 2017 (zum Az. 21 U 9/16). Das Gericht hatte zu entscheiden, ob Facebook in dem konkreten Fall den Eltern Zugang zum Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter gewähren muss. Die Entscheidung wirft eine Vielzahl sehr spannender Fragen auf, die verschiedene Rechtsgebiete berühren und die das Kammergericht in für Zivilgerichte nicht immer selbstverständlicher Ausführlichkeit abhandelt. Zahlreiche der ansprochenen Fragen sind auch aus Sicht des Telekommunikationsrechtlers interessant. Dazu zählt u. a. die Frage, ob eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, also der Vertraulichkeit der Telekommunikation, bereits dann ausscheidet, wenn nur einer der beiden Kommunikationspartner mit der Offenlegung der Kommunikationsinhalte (oder Kommunikationsdaten) einverstanden ist, oder ob es der Einwilligung aller Beteiligten bedarf. Das Kammergericht hat sich für die letztgenannte Sichtweise entschieden (Rn. 104).
Beiträge
Aktuelle Informationen
2.9.2020: Auf Baby&Familie ist ein Kurzinterview mit Prof. Dr. Koch zu „Kinder in Quarantäne: Wie funktioniert das?“ erschienen.
15.8.2019: In der aktuellen Ausgabe der „Neuen Zeitschrift für Wehrrecht“ ist ein Aufsatz von Prof. Dr. Koch zum Thema „Amtsträger und Soldaten – Amtsbezeichnungen und Dienstgrade im Strafrecht“ erschienen (NZWehrr 2019, 104).
24.4.2019: Die Philipps-Universität Marburg hat Dr. Koch eine Honorarprofessur mit der Berechtigung zur Führung der akademischen Bezeichnung „Professor“ verliehen.
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