Seit einigen Jahren wird regelmäßig zum Jahresende darüber diskutiert, ob das klassische Silvesterfeuerwerk für Privatpersonen erlaubt oder wegen der mit ihm einhergehenden Beeinträchtigungen und Gefahren verboten werden sollte. Die Diskussion dreht sich dabei in erster Linie um gefahrenabwehr- bzw. sprengstoffrechtliche Aspekte. Bisher kaum diskutiert wurde demgegenüber die Frage, ob öffentliche Verkehrsflächen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern genutzt werden dürfen. Zu Unrecht, wie im Folgenden dargestellt werden soll.
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Aktuelle Informationen
18.6.2026: Andreas Neumann hat heute beim Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e. V. einen Online-Vortrag zum „TKG-Änderungsgesetz 2026: vom Referenten- zum Regierungsentwurf“ gehalten.
11.3.2026: In einem Webinar beim Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) e. V. hat Andreas Neumann die „Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung“ der BGH-Entscheidung zur Mindestvertragslaufzeit behandelt.
12.2.2026: In N&R 2026, 13, ist ein Aufsatz von Prof. Dr. Alexander Koch zum „Schutz (besonders) wichtiger und kritischer Netzinfrastrukturen“ erschienen.
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- Newsletter #1 (Mai/Juni 2026) 17. Juni 2026
- BGH: Angebot einer Vertragsvariante mit einer höchstens zwölfmonatigen Laufzeit 16. Juni 2026
- Bundesregierung beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TKG 15. Juni 2026
- LG Düsseldorf: Verhältnis von TKG und UWG 15. Mai 2026
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