Von einem Sommerloch ist in den Tätigkeitsbereichen der Kanzlei bisher nichts zu erkennen. Zwar gibt es nichts wesentlich Neues von den Rechtssetzungsverfahren zur Reform des Telekommunikationsrechtsrahmens auf EU- und nationaler Ebene zu vermelden. Dafür sind im vergangenen Monate aber zahlreiche Gerichts- und Behördenentscheidungen ergangen oder wurden zumindest in diesem Zeitraum veröffentlicht, die für die telekommunikations- und eisenbahnrechtliche Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Im IT-Sicherheitsrecht schließlich verdichtet sich zunehmend das „Soft Law“, mit dem die unionsrechtlichen Vorgaben ergänzt werden.
Jetzt ist es schon einen Monat her, dass der erste Newsletter der Kanzlei Koch & Neumann erschienen. Die Resonanz war durchweg positiv. Den mehrfach geäußerten Wunsch nach der Möglichkeit eines E-Mail-Versands haben wir vernommen und werden ihn im Laufe des Jahres umsetzen (nachdem eine weitere größere Änderung erfolgt sein wird, an der hier hinter den Kulissen bereits fleißig gearbeitet wird). Und mit diesen einleitenden Worten ganz herzlich willkommen zu unserem zweiten Newsletter. Nachdem es öffentlich um die Novelle des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation und des TKG aktuell etwas ruhiger geworden ist (und sich die Arbeit auch hier hinter die Kulissen verlagert hat), berichten wir diesmal vor allem über spannende Gerichtsentscheidungen aus dem Telekommunikationsrecht sowie erstmals auch über IT-Sicherheitsrecht und Eisenbahnrecht, zwei weitere Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei
Im aktuellen Heft der K&R (2026, 293) ist mein Aufsatz „Nach der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist vor der Reform der NIS-2-Richtlinie“ erschienen.
Der Telekommunikationssektor weist für das Gemeinwesen eine besondere Kritikalität auf. Fallen hier kritische Infrastrukturen aus, hat dies unmittelbare Folgen für die übrigen (kritischen und unkritischen) Infrastrukturen. Praktisch alle Lebensbereiche sind auf funktionierende Telekommunikationsdienstleistungen angewiesen, um ihrerseits funktionieren zu können. Hinzu kommt, dass der TK-Sektor europaweit im wahrsten Sinne des Wortes vernetzt ist.
In der aktuellen Ausgabe der Netzwirtschaften & Recht (Heft 1/2026) ist ein Aufsatz von mir zum Thema „Der Schutz (besonders) wichtiger und kritischer Netzinfrastrukturen – Anforderungen an die Betreiber nach der Umsetzung der NIS-2- und der CER-Richtlinie“ erschienen.
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Die dritte aktualisierte und erweiterte Auflage von „Kryptowährungen und Token“ ist erschienen!
Im Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der NIS-2-Richtline ist es noch zu letzten für die Wirtschaft wichtigen Änderungen gekommen. Der Bundestag hat in der Sitzung am 13. November 2025 das „Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ beschlossen (BT-Protokoll 21/40, 4574 D). Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. November 2025 keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Da das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig ist, kann es nun in Kraft gesetzt werden.
In der aktuellen Ausgabe der N&R 2025, 274 ist ein Aufsatz von mir mit dem Titel „Cyber und resilient: das IT-Sicherheitsrecht im Überblick“ erschienen.
Nachdem die Bundesnetzagentur bereits im Mai Eckpunkte für einen aktuellen IT-Sicherheitskatalog nach § 11 Abs. 1a und 1b EnWG vorgelegt hat, hat sie nun im November auch einen Entwurf für einen Katalog von Sicherheitsanforderungen nach § 167 TKG zur Konsultation gestellt.
Im Wintersemester biete ich an der Westfälischen Hochschule in Gelsenkirchen erneut die Vorlesung „IT-Recht“ an.
Die Veranstaltung behandelt die Grundlagen des IT-Rechts. Einen Schwerpunkt bildet dabei das Datenschutzrecht (DSGVO und BDSG). Behandelt werden außerdem die straf- und zivilrechtlichen Aspekte des IT-Rechts. Besonderer Wert wird dabei auf die Vermittlung eines juristischen Grundverständnisses gelegt. Es werden deshalb ausführlich die Allgemeinen Teile des Strafgesetzbuchs (StGB) sowie des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) besprochen.
Die Veranstaltung richtet sich an Bachelor-Studierende.
NOTA BENE: Die Vorlesung findet zukünftig im Sommersemester statt. In diesem Wintersemester biete ich lediglich eine „Notveranstaltung“ für Härtefälle an. Die entsprechenden Studierenden sind informiert. Eine Teilnahme weiterer Studierender ist in diesem Wintersemester leider nicht möglich.
Die Veranstaltung startet am
14. Oktober 2025 um 17:05 Uhr.
Die erste Veranstaltung findet in Gelsenkirchen in Raum A4.1.03 statt. Die folgenden Stunden erfolgen online über Zoom.
In der ersten Stunde werden die weiteren Einzelheiten zum Semesterablauf besprochen.
Aktuelle Informationen
31.7.2026: Rechtsanwalt Neumann bespricht in der heute erschienenen Ausgabe der K&R das Urteil des BGH vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) über die Reichweite der Verpflichtung zum Angebot von Telekommunikationsverträgen mit einer maximalen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (K&R 2026, 486).
2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.
18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.
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