Von einem Sommerloch ist in den Tätigkeitsbereichen der Kanzlei bisher nichts zu erkennen. Zwar gibt es nichts wesentlich Neues von den Rechtssetzungsverfahren zur Reform des Telekommunikationsrechtsrahmens auf EU- und nationaler Ebene zu vermelden. Dafür sind im vergangenen Monate aber zahlreiche Gerichts- und Behördenentscheidungen ergangen oder wurden zumindest in diesem Zeitraum veröffentlicht, die für die telekommunikations- und eisenbahnrechtliche Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Im IT-Sicherheitsrecht schließlich verdichtet sich zunehmend das „Soft Law“, mit dem die unionsrechtlichen Vorgaben ergänzt werden.
Jetzt ist es schon einen Monat her, dass der erste Newsletter der Kanzlei Koch & Neumann erschienen. Die Resonanz war durchweg positiv. Den mehrfach geäußerten Wunsch nach der Möglichkeit eines E-Mail-Versands haben wir vernommen und werden ihn im Laufe des Jahres umsetzen (nachdem eine weitere größere Änderung erfolgt sein wird, an der hier hinter den Kulissen bereits fleißig gearbeitet wird). Und mit diesen einleitenden Worten ganz herzlich willkommen zu unserem zweiten Newsletter. Nachdem es öffentlich um die Novelle des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation und des TKG aktuell etwas ruhiger geworden ist (und sich die Arbeit auch hier hinter die Kulissen verlagert hat), berichten wir diesmal vor allem über spannende Gerichtsentscheidungen aus dem Telekommunikationsrecht sowie erstmals auch über IT-Sicherheitsrecht und Eisenbahnrecht, zwei weitere Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei
Herzlich willkommen zur ersten Ausgabe des Newsletters der Kanzlei Koch & Neumann!
Aktuell überschlagen sich die Ereignisse im Bereich des Telekommunikations- und IT-Sicherheitsrechts. Mit unserem Newsletter möchten wir ein wenig dazu beitragen, dass Sie in diesen stürmischen Zeiten Orientierung und Überblick behalten können. Wir möchten daher im Monatsrhythmus – jeweils etwa zur Monatsmitte – über aus unserer Sicht besonders bedeutsame Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern unserer Kanzlei berichten. Und auch aus der Kanzlei selbst. Dabei beginnen wir diesmal unter anderem mit der TKG-Novelle, der Änderung der Frequenzverordnung und einem Kommissionsvorschlag für Satellitenmobilfunkdienste im 2-Gigahertz (GHz)-Band.
Aktuelle Informationen
31.7.2026: Rechtsanwalt Neumann bespricht in der heute erschienenen Ausgabe der K&R das Urteil des BGH vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) über die Reichweite der Verpflichtung zum Angebot von Telekommunikationsverträgen mit einer maximalen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (K&R 2026, 486).
2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.
18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.
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