Jetzt ist es schon einen Monat her, dass der erste Newsletter der Kanzlei Koch & Neumann erschienen. Die Resonanz war durchweg positiv. Den mehrfach geäußerten Wunsch nach der Möglichkeit eines E-Mail-Versands haben wir vernommen und werden ihn im Laufe des Jahres umsetzen (nachdem eine weitere größere Änderung erfolgt sein wird, an der hier hinter den Kulissen bereits fleißig gearbeitet wird). Und mit diesen einleitenden Worten ganz herzlich willkommen zu unserem zweiten Newsletter. Nachdem es öffentlich um die Novelle des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation und des TKG aktuell etwas ruhiger geworden ist (und sich die Arbeit auch hier hinter die Kulissen verlagert hat), berichten wir diesmal vor allem über spannende Gerichtsentscheidungen aus dem Telekommunikationsrecht sowie erstmals auch über IT-Sicherheitsrecht und Eisenbahnrecht, zwei weitere Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei
Schlagwortarchiv für: IT-Sicherheit
Der Telekommunikationssektor weist für das Gemeinwesen eine besondere Kritikalität auf. Fallen hier kritische Infrastrukturen aus, hat dies unmittelbare Folgen für die übrigen (kritischen und unkritischen) Infrastrukturen. Praktisch alle Lebensbereiche sind auf funktionierende Telekommunikationsdienstleistungen angewiesen, um ihrerseits funktionieren zu können. Hinzu kommt, dass der TK-Sektor europaweit im wahrsten Sinne des Wortes vernetzt ist.
Im Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der NIS-2-Richtline ist es noch zu letzten für die Wirtschaft wichtigen Änderungen gekommen. Der Bundestag hat in der Sitzung am 13. November 2025 das „Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ beschlossen (BT-Protokoll 21/40, 4574 D). Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. November 2025 keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Da das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig ist, kann es nun in Kraft gesetzt werden.
In der aktuellen Ausgabe der N&R 2025, 274 ist ein Aufsatz von mir mit dem Titel „Cyber und resilient: das IT-Sicherheitsrecht im Überblick“ erschienen.
Nachdem die Bundesnetzagentur bereits im Mai Eckpunkte für einen aktuellen IT-Sicherheitskatalog nach § 11 Abs. 1a und 1b EnWG vorgelegt hat, hat sie nun im November auch einen Entwurf für einen Katalog von Sicherheitsanforderungen nach § 167 TKG zur Konsultation gestellt.
Aktuelle Informationen
31.7.2026: Rechtsanwalt Neumann bespricht in der heute erschienenen Ausgabe der K&R das Urteil des BGH vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) über die Reichweite der Verpflichtung zum Angebot von Telekommunikationsverträgen mit einer maximalen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (K&R 2026, 486).
2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.
18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.
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