Die Entwicklungen im Netzwirtschafts- und IT-Sicherheitsrecht haben in den letzten Wochen spürbar an Dynamik gewonnen. Das betrifft insbesondere die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die wichtige Zwischenschritte absolviert hat. Aber auch im IT-Sicherheitsrecht ist der Gesetzgeber tätig geworden und hat das Gesetz zur Durchführung der Cyberresilienzverordnung („Cyber Resilience Act“, CRA) 2024/2847 verabschiedet. Im Bereich des Eisenbahnrechts hat das Verwaltungsgericht Köln zwei praktisch überaus wichtige Eilentscheidungen getroffen. Und erstmals kann hier auch über das Postrecht berichtet werden.
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Mal ein kurzer KI-Tipp … Einmal im Monat arbeite ich den virtuellen Zeitschriftenstapel ab und schaue nach neuen Aufsätzen und Gerichtsentscheidungen. Interessante Aufsätze und Urteile speichere ich dann ab. Um die Sachen später wiederzufinden, benenne ich Aufsätze nach dem Schema „Zeitschrift Jahr, Seite“ (z. B. HRRS 2026, 182) und Urteile nach dem Schema „Gericht, Entscheidungsart Entscheidungsdatum – Aktenzeichen – Entscheidungstitel“ (z. B. BGH, Urt. v. 21.5.2026 – III ZR 220/25 – Angebot eines Telekommunikationsvertrags, anfängliche Laufzeit). Bei Aufsätzen hinterlege ich außerdem weitere Informationen in den Metadaten („Finderkommentar“ auf dem Mac) – z. B. „Bünzel, Zur Gefahrenquellenverantwortlichkeit von Eltern für ihre minderjährigen Kinder im Lichte der allgemeinen Straftatkriterien und der Unterscheidung von Täterschaft und Teilnahme, HRRS 2026, 181“.
Bei vielen Aufsätzen und Urteilen ist das sehr zeitaufwendig … Das schreit geradezu nach einer KI-Lösung. Man könnte jetzt einer KI genau erklären, was sie tun soll – oder man wirft ihr ein paar Beispiele hin! Also schnell einen Ordner „Zeitschriften“ angelegt und alle neuen Aufsätze und Urteile reinkopiert. Im gleichen Ordner einen Unterordner „Muster“ erstellt und dort ein Dutzend bereits entsprechend verarbeiteter Dateien reinkopiert, ChatGTP im Work-Modus gestartet, den Zeitschriften-Ordner freigegeben und folgenden Prompt eingegeben:
„Wir müssen Dateien umbenennen – und zwar den Dateinamen und den Finderkommentar. Im Unterverzeichnis ‚Muster‘ findest Du Muster. Benenne bitte alle Dateien entsprechend dieser Muster um. Passe dann auch den Finderkommentar an!“
Hat perfekt funktioniert!
Jetzt ist es schon einen Monat her, dass der erste Newsletter der Kanzlei Koch & Neumann erschienen. Die Resonanz war durchweg positiv. Den mehrfach geäußerten Wunsch nach der Möglichkeit eines E-Mail-Versands haben wir vernommen und werden ihn im Laufe des Jahres umsetzen (nachdem eine weitere größere Änderung erfolgt sein wird, an der hier hinter den Kulissen bereits fleißig gearbeitet wird). Und mit diesen einleitenden Worten ganz herzlich willkommen zu unserem zweiten Newsletter. Nachdem es öffentlich um die Novelle des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation und des TKG aktuell etwas ruhiger geworden ist (und sich die Arbeit auch hier hinter die Kulissen verlagert hat), berichten wir diesmal vor allem über spannende Gerichtsentscheidungen aus dem Telekommunikationsrecht sowie erstmals auch über IT-Sicherheitsrecht und Eisenbahnrecht, zwei weitere Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei
In der aktuellen Ausgabe der N&R 2025, 274 ist ein Aufsatz von mir mit dem Titel „Cyber und resilient: das IT-Sicherheitsrecht im Überblick“ erschienen.
Aktuelle Informationen
9.10.2026: Das Handelsblatt führt die Kanzlei Koch & Neumann in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands beste Kanzleien 2026″ in der Kategorie „Regional“ für Nordrhein-Westfalen in den Rechtsgebieten „Gewerblicher Rechtsschutz“, „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ und „Telekommunikationsrecht“ auf.
31.7.2026: Rechtsanwalt Neumann bespricht in der heute erschienenen Ausgabe der K&R das Urteil des BGH vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) über die Reichweite der Verpflichtung zum Angebot von Telekommunikationsverträgen mit einer maximalen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (K&R 2026, 486).
2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.
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