Seit einigen Jahren wird regelmäßig zum Jahresende darüber diskutiert, ob das klassische Silvesterfeuerwerk für Privatpersonen erlaubt oder wegen der mit ihm einhergehenden Beeinträchtigungen und Gefahren verboten werden sollte. Die Diskussion dreht sich dabei in erster Linie um gefahrenabwehr- bzw. sprengstoffrechtliche Aspekte. Bisher kaum diskutiert wurde demgegenüber die Frage, ob öffentliche Verkehrsflächen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern genutzt werden dürfen. Zu Unrecht, wie im Folgenden dargestellt werden soll.
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Aktuelle Informationen
16.6.2023: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2023“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ auf.
28.3.2023: Der JUVE-Verlag berichtet im Rahmen eines Artikels über ein zivilgerichtliches Verfahren auch über die Tätigkeit der „Bonner TK-Boutique“ Koch & Neumann.
22.3.2023: Die 2. Auflage des von Omlor/Link herausgegebenen Werks zu „Kryptowährungen und Token“ ist erschienen. Prof. Dr. Koch hat erneut das Kapitel zu den strafrechtlichen Aspekten beigesteuert.
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