Auf großes öffentliches Interesse traf im letzten Jahr ein Urteil des Berliner Kammergerichts vom 31. Mai 2017 (zum Az. 21 U 9/16). Das Gericht hatte zu entscheiden, ob Facebook in dem konkreten Fall den Eltern Zugang zum Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter gewähren muss. Die Entscheidung wirft eine Vielzahl sehr spannender Fragen auf, die verschiedene Rechtsgebiete berühren und die das Kammergericht in für Zivilgerichte nicht immer selbstverständlicher Ausführlichkeit abhandelt. Zahlreiche der ansprochenen Fragen sind auch aus Sicht des Telekommunikationsrechtlers interessant. Dazu zählt u. a. die Frage, ob eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, also der Vertraulichkeit der Telekommunikation, bereits dann ausscheidet, wenn nur einer der beiden Kommunikationspartner mit der Offenlegung der Kommunikationsinhalte (oder Kommunikationsdaten) einverstanden ist, oder ob es der Einwilligung aller Beteiligten bedarf. Das Kammergericht hat sich für die letztgenannte Sichtweise entschieden (Rn. 104).
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11.3.2026: In einem Webinar beim Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) e. V. hat Andreas Neumann die „Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung“ der BGH-Entscheidung zur Mindestvertragslaufzeit behandelt.
12.2.2026: In N&R 2026, 13, ist ein Aufsatz von Prof. Dr. Alexander Koch zum „Schutz (besonders) wichtiger und kritischer Netzinfrastrukturen“ erschienen.
24.12.2025: Das Handbuch „Kryptowährungen und Token“ von Prof. Dr. Sebastian Omlor und Dr. Mathias Link ist in 3. Auflage erschienen, mit dem von Prof. Dr. Alexander Koch verfassten 19. Kapitel zum Strafrecht.
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