Aktuelle Informationen
31.7.2026: Rechtsanwalt Neumann bespricht in der heute erschienenen Ausgabe der K&R das Urteil des BGH vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) über die Reichweite der Verpflichtung zum Angebot von Telekommunikationsverträgen mit einer maximalen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (K&R 2026, 486).
2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.
18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.
Neueste Beiträge
- Newsletter #3 (Juli/August 2026) 17. August 2026
- VG Köln: keine Anordnung der vorläufigen Zahlung höherer Stationsnutzungsentgelte für 2025 und 2026 15. August 2026
- Aufsätze und Urteile mit KI richtig benennen 1. August 2026
- Newsletter #2 (Juni/Juli 2026) 17. Juli 2026
- OLG Bamberg: kein einseitiges Kündigungsrecht vor Ablauf der Mindestlaufzeit eines Mobilfunkvertrags 14. Juli 2026

VDE-Positionspapier „Elektromagnetische Verträglichkeit in Gebäuden“
MarktüberwachungsrechtDer VDE e.V. hat im Juli 2013 ein Positionspapier „Elektromagnetische Verträglichkeit in Gebäuden“ veröffentlicht.
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Leitlinie zum Begriff „rechtmäßig in den Verkehr gebracht“
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat eine Leitlinie zum Begriff „rechtmäßig in den Verkehr gebracht“ nach der Verordnung (EG) Nr. 764/2008 über die gegenseitige Anerkennung veröffentlicht.
Grenzwerte für Barium in Spielsachen verschärft
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat durch Verordnung (EU) Nr. 681/2013 die Grenzwerte für Barium in der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG verschärft.
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Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Marktüberwachung von Produkten
MarktüberwachungsrechtDer Europäische Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) hat in seiner im ABl. EU 2013 C 271, 86 veröffentlichten Stellungnahme den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Marktüberwachung von Produkten zwar grundsätzlich begrüßt, im Detail aber Änderungen und Ergänzungen gefordert.
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Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten
MarktüberwachungsrechtDer Europäische Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) hat in seiner im ABl. EU 2013 C 271, 81 veröffentlichten Stellungnahme den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten insgesamt begrüßt, im Detail aber Nachbesserungen gefordert.
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ABl. EU 2013 L 253, 8
MarktüberwachungsrechtIm ABl. EU 2013 L 253, 8 ist die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 920/2013 der Kommission vom 24. September 2013 über die Benennung und Beaufsichtigung benannter Stellen gemäß der Richtlinie 90/385/EWG des Rates über aktive implantierbare medizinische Geräte und der Richtlinie 93/42/EWG des Rates über Medizinprodukte verkündet worden.
ABl. EU 2013 L 253, 27
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2013 L 253, 27 eine Empfehlung zu den Audits und Bewertungen, die von benannten Stellen im Bereich der Medizinprodukte durchgeführt werden, veröffentlicht.
VG Potsdam: Vertriebsverbot wegen Konformitätsbewertung durch eine insoweit nicht zugelassene Benannte Stelle
MarktüberwachungsrechtDas VG Potsdam hat mit Beschluss vom 14. August 2013 – Az. 6 L 209/13 in einem Eilverfahren ein sofort vollziehbares Vertriebsverbot gegen den Hersteller eines Gleitmittels für Intubationsschläuche für rechtmäßig gehalten, weil die Benannte Stelle im Sinne von § 15 Abs. 1 MPG nicht die entsprechende Zulassung besaß.
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OLG Hamm: Abmahnung von Verstößen gegen die 2. GPSGV/Spielzeugverordnung („Achtung“-Warnhinweis) durch einen Internethändler
MarktüberwachungsrechtDas OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 16. Mai 2013 – Az. 4 U 194/12 entschieden, dass ein Internethändler, der bestimmte Spielsachen verkauft, auf der Internetseite deutlich erkennbar einen Warnhinweis „Achtung“ anbringen muss. Mit einem bloßen „Sicherheitshinweis“ wird dieser Pflicht nicht genügt. Entsprechende Verstöße können von Wettbewerbern kostenpflichtig nach dem UWG abgemahnt werden.
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Mitteilung der Bundesregierung über durch den Zoll angehaltene Spielzeuge
MarktüberwachungsrechtDie Bundesregierung hat auf eine schriftliche Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mitgeteilt, wie viele Spielzeuge durch den Zoll in den Jahren 2010 bis 2012 beschlagnahmt wurden, weil sie den produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen nicht genügten.
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