Aktuelle Informationen
12.2.2026: In N&R 2026, 13, ist ein Aufsatz von Prof. Dr. Alexander Koch zum „Schutz (besonders) wichtiger und kritischer Netzinfrastrukturen“ erschienen.
24.12.2025: Das Handbuch „Kryptowährungen und Token“ von Prof. Dr. Sebastian Omlor und Dr. Mathias Link ist in 3. Auflage erschienen, mit dem von Prof. Dr. Alexander Koch verfassten 19. Kapitel zum Strafrecht.
23.12.2025: Ein Aufsatz von Andreas Neumann mit dem Titel „Wann ist ein Angebotspaket ein Angebotspaket? Zugleich Besprechung von OLG München, 25.09.2025 – 6 U 2074/24e – Vertragszusammenfassung“ ist in WRP 2026, 15, erschienen.
Neueste Beiträge
- LG Düsseldorf: Verhältnis von TKG und UWG 15. Mai 2026
- Die (rechte) Hand Gottes 14. Mai 2026
- Nach der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist vor der Reform der NIS-2-Richtlinie 7. Mai 2026
- Festlegung der Bundesnetzagentur zur Minderung im Mobilfunk 20. April 2026
- CER, DNA, GEREK, NIS, TKG – Bahnhof? 16. April 2026

VG Berlin: Verbotsverfügung bei Gefahrverdacht infolge eines vorhersehbaren Fehlgebrauchs beim Direktanschluss eines Akkus an das Stromnetz
MarktüberwachungsrechtDas VG Berlin hatte in seinem Beschluss vom 9. Februar 2012 – Az. 1 L 422.11 über ein Elektrofahrrad zu befinden, bei dem die Gefahr eines explodierenden Akkumulators infolge eines vorhersehbaren Fehlanschlusses an eine 230-Volt-Steckdose bestand. Das Gericht hat insoweit den begründeten Verdacht einer Gefährlichkeit der Fahrräder ausreichen lassen.
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OVG Münster: Irrelevanz der Einhaltung von Normen, die in der KE nicht benannt sind
MarktüberwachungsrechtDas OVG Münster hatte sich in seinem Beschluss vom 30. Dezember 2009 – Az. 13 A 235/09 mit der Frage zu befassen, wie es rechtlich zu bewerten ist, wenn ein Gerät zwar nicht vollständig einer in der Konformitätserklärung (KE) benannte Norm entspricht, dafür aber die Anforderungen einer anderen – nicht in der KE benannten – Norm einhält.
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OVG Münster: Vertriebsverbote sind Dauerverwaltungsakte
MarktüberwachungsrechtDas OVG Münster musste sich in seinem Beschluss vom 30. Dezember 2009 – Az. 13 A 235/09 mit der Frage befassen, nach welchem Recht ein Vertriebsverbot zu beurteilen ist, wenn in der Zwischenzeit eine Gesetzesänderung erfolgt ist.
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Klage gegen die Stiftung ear („stiftung elektro-altgeräte register“) auf Feststellung, dass keine Registrierungspflicht für ein Produkt besteht
MarktüberwachungsrechtWerden Geräte vom ElektroG erfasst, hat dies für den Hersteller weitreichende Folgen. So besteht insbesondere nach § 10 ElektroG eine Rücknahmepflicht. Es kann deshalb zu Konstellationen kommen, in denen ein Geschäftspartner einen Nachweis fordert, dass ein bestimmtes Gerät nicht vom ElektroG erfasst wird. Das ElektroG sieht einen solchen Nachweis aber nicht (ausdrücklich) vor. Ein Hersteller wäre deshalb theoretisch gezwungen, ein vollständiges Registrierungsverfahren nach § 6 Abs. 2 ElektroG durchzuführen und in diesem Rahmen auch alle nötigen Unterlagen vorzulegen. Das wäre nicht praxisgerecht.
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VG Ansbach: Registrierungspflicht für beiheizbare Fußsäcke und Sitzkissen nach dem ElektroG
MarktüberwachungsrechtDas VG Ansbach hatte sich in seinem Urteil vom 13. Januar 2010 – Az. AN 11 K 09.00812 mit der Frage zu befassen, ob es sich bei elektrisch beheizbaren Fußsäcken und beheizbaren Sitzkissen – wie sie etwa von Rollstuhlfahrern oder in Kinderwaren genutzt werden – um Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des ElektroG handelt. Hiervon ist u. a. abhängig, ob der Hersteller einer Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 2 ElektroG unterliegt und jährlich eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung seiner Elektro- und Elektronikgeräte nachweisen muss (§ 6 Abs. 3 ElektroG). Die Einordnung als Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des Gesetzes hat also weitreichende – vor allem wirtschaftliche – Folgen.
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ABl. EU 2014 C 8, 3
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2014 C 8, 3 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Druckbehälterrichtlinie 2009/105/EG veröffentlicht.
Abl. EU 2013 L 355, 92
MarktüberwachungsrechtIm Abl. EU 2013 L 355, 92 ist eine umfangreiche Berichtigung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG veröffentlicht worden. Die Änderungen betreffen jeweils sprachliche Präzisierungen.
Kommission: Vorschlag für neue Druckgeräterichtlinie
MarktüberwachungsrechtDie Europäische Kommission hat am 28. Juni 2013 einen Vorschlag für eine Neufassung der Druckgeräterichtlinie vorgelegt (COM(2013) 471 final).
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