Koch & Neumann
  • Blog
  • Kanzlei
  • Tätigkeitsschwerpunkte
  • Fälle
  • Veröffentlichungen
  • Veranstaltungen
  • Mitarbeiter
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Alexander Koch

VG Berlin: Verbotsverfügung bei Gefahrverdacht infolge eines vorhersehbaren Fehlgebrauchs beim Direktanschluss eines Akkus an das Stromnetz

Marktüberwachungsrecht

Das VG Berlin hatte in seinem Beschluss vom 9. Februar 2012 – Az. 1 L 422.11 über ein Elektrofahrrad zu befinden, bei dem die Gefahr eines explodierenden Akkumulators infolge eines vorhersehbaren Fehlanschlusses an eine 230-Volt-Steckdose bestand. Das Gericht hat insoweit den begründeten Verdacht einer Gefährlichkeit der Fahrräder ausreichen lassen.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in dem von der Kanzlei Koch & Neumann betriebenen Portal "Marktueberwachung.EU" erschienen. Dieses Portal wurde 2020 endgütig eingestellt. Seit 2025 wird der Beitrag im Kanzleiblog dokumentiert. Alle Angaben in dem Beitrag entsprechen dem Zeitpunkt der damaligen Veröffentlichung, sind also gegebenenfalls inhaltlich überholt. Die im Original noch enthaltenen Links auf externe Quellen wurden angesichts des Zeitablaufs entfernt.

Die Elektrofahrräder waren mit Akkus ausgestattet, die über sogenannte Kaltgerätestecker an ein Ladegerät angeschlossen wurden. Die Ausgangsspannung des Ladegeräts betrug 36 Volt (Gleichstrom). Auf die Kaltgerätesteckerkupplung passten allerdings auch Geräteanschlussleitungen, wie sie für zahlreiche Geräte – insbesondere PCs, Monitore oder Drucker – verwendet werden. Es war deshalb naheliegend, dass Käufer die Akkumulatoren direkt an das 230-V-Wechselstromnetz anschließen würden. In diesem Fall bestand die Gefahr einer Explosion. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG dürfen Geräte aber auch bei einer (nur) „vorhersehbaren Verwendung“ keine Personen gefährden.

Gemäß § 26 Abs. 2 S. 1 ProdSG können die Marktaufsichtsbehörden bereits bei einem „begründeten Verdacht“, dass von einem Gerät Gefahren ausgehen, einschreiten. Ein solcher ist gegeben, „wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Sicherheit und Gesundheit durch ein nicht gesetzeskonformes Produkt gefährdet sind“. Insoweit bedarf es für ein aufsichtsbehördliches Einschreiten keines vollen Nachweises einer tatsächlichen Produktgefährlichkeit.

Im vorliegenden Fall sollten die Fahrräder allerdings nur ausgestellt werden. Nach § 3 Abs. 5 ProdSG ist das grundsätzlich auch bei unsicheren Produkten zulässig. Allerdings muss dann „deutlich“ hierauf hingewiesen werden und klargestellt werden, dass das Produkt erst erworben werden kann, wenn es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Solche Hinweise hatte die Händlerin aber bereits in der Vergangenheit nicht angebracht. Außerdem kam die Anordnung einer Fehlerbeseitigung nicht in Betracht, weil die Antragstellerin als bloße Zwischenhändlerin hierzu ohnehin – nach Ansicht des Gerichts – technisch nicht in der Lage war.

 

VG Berlin, Beschl. v. 9. Februar 2012 – Az. 1 L 422.11

Dieser Beitrag ist ursprünglich in dem von der Kanzlei Koch & Neumann betriebenen Portal "Marktueberwachung.EU" erschienen. Dieses Portal wurde 2020 endgütig eingestellt. Seit 2025 wird der Beitrag im Kanzleiblog dokumentiert. Alle Angaben in dem Beitrag entsprechen dem Zeitpunkt der damaligen Veröffentlichung, sind also gegebenenfalls inhaltlich überholt. Die im Original noch enthaltenen Links auf externe Quellen wurden angesichts des Zeitablaufs entfernt.
Post Views: 33
19. Juli 2013/von Alexander Koch
Schlagworte: Gefahrverdacht, ProdSG
https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2013/10/MueEU.png 1024 1536 Alexander Koch https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-05-24_logo_340x156.png Alexander Koch2013-07-19 12:57:292025-09-27 13:13:47VG Berlin: Verbotsverfügung bei Gefahrverdacht infolge eines vorhersehbaren Fehlgebrauchs beim Direktanschluss eines Akkus an das Stromnetz
Das könnte Dich auch interessieren
HansOLG Hamburg: Bei der Beurteilung, ob ein Spielzeug für Kinder unter 36 Monate vorgesehen oder bestimmt ist, kommt es nicht auf die Bestimmung des Herstellers oder entsprechende Warnhinweise, sondern allein auf objektive Kriterien an
VGH München: Zur Vorhersehbarkeit einer Verwechslung
OLG Stuttgart: Kennzeichnungsvorschriften des GPSG (jetzt ProdSG) sind Marktverhaltensregeln
VG München: Anwendbarkeit des GPSG/ProdSG auf eine Aufzuganlage in teilweise vermietetem Wohnhaus
Neues Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen“
OVG Bautzen: Auskunftsverweigerungsrecht gilt nicht für Herausgabeverlangen von Unterlagen und Auskünfte über Produktbestand
VG Köln: Keine zwei Verwaltungsakte im Rahmen des zweistufigen Verfahrens nach § 14 Abs. 3 EMVG erforderlich
VG Sigmaringen: Heranziehung einer DIN-Norm zur Bestimmung des in der Europäischen Gemeinschaft gegebenen Stands der Sicherheitstechnik

Kategorien

  • Abgabenrecht
  • Allgemein
  • Ankündigungen
  • Berufsrecht
  • Bestattungsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Eisenbahnkreuzungsrecht
  • Eisenbahnrecht
  • Elternbeitragsrecht
  • Energierecht
  • Feuerwehrrecht
  • IT-Recht
  • Kanzleiorganisation
  • Kommunalabgabenrecht
  • Kostenrecht
  • Lauterkeitsrecht
  • Lehre
  • Marktüberwachungsrecht
  • Netzwirtschaftsrecht
  • Newsletter
  • Ortsrecht
  • Postrecht
  • Prozessrecht
  • Sondernutzungsrecht
  • Strafrecht
  • Straßenreinigungsrecht
  • Telekommunikationsrecht
  • Verfassungsrecht
  • Wettbewerbsrecht

Schlagwörter

2. GPSGV Alfter Bauprodukteverordnung 305/2011/EU Bergisch Gladbach BGB Bonn Brühl Bundesnetzagentur DNA ElektroG Elternbeiträge Entgeltregulierung Frechen Glasfaser Gleichbehandlung GPSG harmonisierte Norm Hürth In-vitro-Diagnostika-Richtlinie 98/79/EG IT-Sicherheit Kindergärten Kitas Kommission Kommunalabgaben KRITIS Kundenschutz Köln Leverkusen Marktüberwachungspaket Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG Mobilfunk MPG Netzausbau Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG ProdSG Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG Schutzklauselverfahren Siegburg Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG TKG UWG Vertragslaufzeit Wesseling

Archiv

  • August 2026
  • Juli 2026
  • Juni 2026
  • Mai 2026
  • April 2026
  • März 2026
  • Februar 2026
  • Januar 2026
  • November 2025
  • Oktober 2025
  • September 2025
  • August 2025
  • Juli 2025
  • Dezember 2023
  • August 2022
  • März 2020
  • November 2018
  • März 2018
  • Januar 2018
  • November 2015
  • Oktober 2015
  • September 2015
  • August 2015
  • Juli 2015
  • Mai 2015
  • April 2015
  • Februar 2015
  • Januar 2015
  • November 2014
  • Oktober 2014
  • August 2014
  • Juli 2014
  • Mai 2014
  • April 2014
  • März 2014
  • Februar 2014
  • Januar 2014
  • Dezember 2013
  • November 2013
  • Oktober 2013
  • September 2013
  • August 2013
  • Juli 2013
  • Januar 2013

Schlagwort-Wolke

2. GPSGV Alfter Bauprodukteverordnung 305/2011/EU Bergisch Gladbach BGB Bonn Brühl Bundesnetzagentur DNA ElektroG Elternbeiträge Entgeltregulierung Frechen Glasfaser Gleichbehandlung GPSG harmonisierte Norm Hürth In-vitro-Diagnostika-Richtlinie 98/79/EG IT-Sicherheit Kindergärten Kitas Kommission Kommunalabgaben KRITIS Kundenschutz Köln Leverkusen Marktüberwachungspaket Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG Mobilfunk MPG Netzausbau Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG ProdSG Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG Schutzklauselverfahren Siegburg Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG TKG UWG Vertragslaufzeit Wesseling

Aktuelle Informationen

31.7.2026: Rechtsanwalt Neumann bespricht in der heute erschienenen Ausgabe der K&R das Urteil des BGH vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) über die Reichweite der Verpflichtung zum Angebot von Telekommunikationsverträgen mit einer maximalen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (K&R 2026, 486).

2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.

18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.

Impressum

Anbieterkennzeichnung, Dienstleistungsinformationen und Informationen zum Datenschutz

Neueste Beiträge

  • Newsletter #3 (Juli/August 2026) 17. August 2026
  • VG Köln: keine Anordnung der vorläufigen Zahlung höherer Stationsnutzungsentgelte für 2025 und 2026 15. August 2026
  • Aufsätze und Urteile mit KI richtig benennen 1. August 2026
  • Newsletter #2 (Juni/Juli 2026) 17. Juli 2026
  • OLG Bamberg: kein einseitiges Kündigungsrecht vor Ablauf der Mindestlaufzeit eines Mobilfunkvertrags 14. Juli 2026
© Copyright - Koch & Neumann - Enfold Theme by Kriesi
  • Link zu Xing
  • Link zu LinkedIn
  • Link zu Mail
Link to: OVG Münster: Irrelevanz der Einhaltung von Normen, die in der KE nicht benannt sind Link to: OVG Münster: Irrelevanz der Einhaltung von Normen, die in der KE nicht benannt sind OVG Münster: Irrelevanz der Einhaltung von Normen, die in der KE nicht benannt... Link to: OVG Bautzen: Auskunftsverweigerungsrecht gilt nicht für Herausgabeverlangen von Unterlagen und Auskünfte über Produktbestand Link to: OVG Bautzen: Auskunftsverweigerungsrecht gilt nicht für Herausgabeverlangen von Unterlagen und Auskünfte über Produktbestand OVG Bautzen: Auskunftsverweigerungsrecht gilt nicht für Herausgabeverlangen...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen