Aktuelle Informationen
9.10.2026: Das Handelsblatt führt die Kanzlei Koch & Neumann in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands beste Kanzleien 2026″ in der Kategorie „Regional“ für Nordrhein-Westfalen in den Rechtsgebieten „Gewerblicher Rechtsschutz“, „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ und „Telekommunikationsrecht“ auf.
31.7.2026: Rechtsanwalt Neumann bespricht in der heute erschienenen Ausgabe der K&R das Urteil des BGH vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) über die Reichweite der Verpflichtung zum Angebot von Telekommunikationsverträgen mit einer maximalen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (K&R 2026, 486).
2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.
Neueste Beiträge
- Newsletter #4 (August/September 2026) 18. September 2026
- EuGH: kein einseitiges Kündigungsrecht für Telekommunikationsanbieter aus EU-Recht 14. September 2026
- Newsletter #3 (Juli/August 2026) 17. August 2026
- VG Köln: keine Anordnung der vorläufigen Zahlung höherer Stationsnutzungsentgelte für 2025 und 2026 15. August 2026
- Aufsätze und Urteile mit KI richtig benennen 1. August 2026

VG Berlin: Verbotsverfügung bei Gefahrverdacht infolge eines vorhersehbaren Fehlgebrauchs beim Direktanschluss eines Akkus an das Stromnetz
MarktüberwachungsrechtDas VG Berlin hatte in seinem Beschluss vom 9. Februar 2012 – Az. 1 L 422.11 über ein Elektrofahrrad zu befinden, bei dem die Gefahr eines explodierenden Akkumulators infolge eines vorhersehbaren Fehlanschlusses an eine 230-Volt-Steckdose bestand. Das Gericht hat insoweit den begründeten Verdacht einer Gefährlichkeit der Fahrräder ausreichen lassen.
Weiterlesen
OVG Münster: Irrelevanz der Einhaltung von Normen, die in der KE nicht benannt sind
MarktüberwachungsrechtDas OVG Münster hatte sich in seinem Beschluss vom 30. Dezember 2009 – Az. 13 A 235/09 mit der Frage zu befassen, wie es rechtlich zu bewerten ist, wenn ein Gerät zwar nicht vollständig einer in der Konformitätserklärung (KE) benannte Norm entspricht, dafür aber die Anforderungen einer anderen – nicht in der KE benannten – Norm einhält.
Weiterlesen
OVG Münster: Vertriebsverbote sind Dauerverwaltungsakte
MarktüberwachungsrechtDas OVG Münster musste sich in seinem Beschluss vom 30. Dezember 2009 – Az. 13 A 235/09 mit der Frage befassen, nach welchem Recht ein Vertriebsverbot zu beurteilen ist, wenn in der Zwischenzeit eine Gesetzesänderung erfolgt ist.
Weiterlesen
Klage gegen die Stiftung ear („stiftung elektro-altgeräte register“) auf Feststellung, dass keine Registrierungspflicht für ein Produkt besteht
MarktüberwachungsrechtWerden Geräte vom ElektroG erfasst, hat dies für den Hersteller weitreichende Folgen. So besteht insbesondere nach § 10 ElektroG eine Rücknahmepflicht. Es kann deshalb zu Konstellationen kommen, in denen ein Geschäftspartner einen Nachweis fordert, dass ein bestimmtes Gerät nicht vom ElektroG erfasst wird. Das ElektroG sieht einen solchen Nachweis aber nicht (ausdrücklich) vor. Ein Hersteller wäre deshalb theoretisch gezwungen, ein vollständiges Registrierungsverfahren nach § 6 Abs. 2 ElektroG durchzuführen und in diesem Rahmen auch alle nötigen Unterlagen vorzulegen. Das wäre nicht praxisgerecht.
Weiterlesen
VG Ansbach: Registrierungspflicht für beiheizbare Fußsäcke und Sitzkissen nach dem ElektroG
MarktüberwachungsrechtDas VG Ansbach hatte sich in seinem Urteil vom 13. Januar 2010 – Az. AN 11 K 09.00812 mit der Frage zu befassen, ob es sich bei elektrisch beheizbaren Fußsäcken und beheizbaren Sitzkissen – wie sie etwa von Rollstuhlfahrern oder in Kinderwaren genutzt werden – um Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des ElektroG handelt. Hiervon ist u. a. abhängig, ob der Hersteller einer Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 2 ElektroG unterliegt und jährlich eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung seiner Elektro- und Elektronikgeräte nachweisen muss (§ 6 Abs. 3 ElektroG). Die Einordnung als Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des Gesetzes hat also weitreichende – vor allem wirtschaftliche – Folgen.
Weiterlesen
ABl. EU 2014 C 8, 3
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2014 C 8, 3 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Druckbehälterrichtlinie 2009/105/EG veröffentlicht.
Abl. EU 2013 L 355, 92
MarktüberwachungsrechtIm Abl. EU 2013 L 355, 92 ist eine umfangreiche Berichtigung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG veröffentlicht worden. Die Änderungen betreffen jeweils sprachliche Präzisierungen.
Kommission: Vorschlag für neue Druckgeräterichtlinie
MarktüberwachungsrechtDie Europäische Kommission hat am 28. Juni 2013 einen Vorschlag für eine Neufassung der Druckgeräterichtlinie vorgelegt (COM(2013) 471 final).
Weiterlesen