LG Konstanz: Werbung für Kinesio-Taping mit ungesicherten wissenschaftlichen Aussagen ist unzulässig
Das LG Konstanz hat mit Urteil vom 8. Juli 2013 – Az. 9 O 26/13 KfH entschieden, dass bei Werbung für die angebliche Wirksamkeit von Kinesio-Taping-Produkte darauf hingewiesen werden muss, dass eine solche Wirkung jedenfalls fachlich umstritten ist.
