Umfassende Überarbeitung des Richtlinienrechts
Die Europäische Union hat eine umfassende Überarbeitung des Produktsicherheits- und Marktüberwachungsrechts mit der Veröffentlichung von acht neuen Richtlinien im ABl. EU 2014 L 96 abgeschlossen.
Rechtsanwalt und Partner bei Koch & Neumann Rechtsanwälte.
Die Europäische Union hat eine umfassende Überarbeitung des Produktsicherheits- und Marktüberwachungsrechts mit der Veröffentlichung von acht neuen Richtlinien im ABl. EU 2014 L 96 abgeschlossen.
Die Kommission hat im ABl. EU 2014 C 53, 4 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der EMV-Richtlinie 2004/108/EG veröffentlicht.
Das OLG Celle hat in seinem Urteil vom 21. November 2013 – Az. 13 U 84/13 entschieden, dass Herstellerangaben auf einem Klebefähnchen am Kabel eines Kopfhörers nicht den Anforderungen des § 7 S. 1 ElektroG genügen und deshalb ein lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegeben ist.
Das OLG Zweibrücken hat mit Urteil vom 30. Januar 2014 – Az. 4 U 66/13 entschieden, dass der TÜV Rheinland kein Schmerzensgeld an eine durch fehlerhafte Brustimplantate des Herstellers PIP geschädigte Klägerin zahlen muss.
Die Kommission hat in einem Schutzklauselverfahren nach Art. 11 Abs. 2 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entschieden, dass eine Mehrzweck-Erdbewegungsmaschine auch dann mit einem Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände versehen sein muss, wenn sie ursprünglich für Funktionen geliefert wurde, bei denen eine solche Gefahr nicht bestand.
Die Kommission hat durch Beschluss 2014/61/EU, ABl. 2014 L 38, 43 die Geltungsdauer der Entscheidung 2006/502/EG zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu treffen, damit nur kindergesicherte Feuerzeuge in Verkehr gebracht werden und das Inverkehrbringen von Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekten untersagt wird, um ein Jahr verlängert.
Das EuG hat in seinem Urteil vom 21.1.2014 – Rs. T-309/10 entschieden, dass die Kommission nicht befugt ist, ein Schutzklauselverfahren i. S. v. Art. 8 Abs. 1 Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG von Amts wegen einzuleiten.
Die Kommission hat Ende Januar „Eine Vision für den Binnenmarkt für Industrieprodukte“ vorgestellt. Die Kommission erläutert in dem Dokument unter anderem ihre Pläne für die zukünftige Ausgestaltung des europäischen Produktsicherheits- und Marktüberwachungsrechts. Eine der Kernaussagen ist, dass das bisherige Richtlinienrecht durch Verordnungen abgelöst werden soll.
Die Kommission hat im ABl. EU 2014 C 22, 1 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG veröffentlicht.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat eine Broschüre über „Laserprodukte als Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie“ veröffentlicht. In einer tabellarischen Darstellung werden für diverse Laserprodukte die einschlägigen unionsrechtlichen Richtlinien benannt.
31.7.2026: Rechtsanwalt Neumann bespricht in der heute erschienenen Ausgabe der K&R das Urteil des BGH vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) über die Reichweite der Verpflichtung zum Angebot von Telekommunikationsverträgen mit einer maximalen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (K&R 2026, 486).
2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.
18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.
