Bundesrepublik darf kein Ü-Zeichen für Bauprodukte mit CE-Kennzeichen verlangen
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 16. Oktober 2014 – Rs. C-100/13 entschieden, dass die Bundesrepublik für Bauprodukte, die von der Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG erfasst werden und mit einem CE-Kennzeichen versehen sind, keine weiteren Zulassungsverfahren oder die Kennzeichnung mit einem Ü-Zeichen vorsehen darf. Hält ein Mitgliedstaat die einschlägigen europäischen harmonisierten Normen für lückenhaft oder nicht […]
