ABl. EU 2015 C 14, 43
Die Kommission hat im ABl. EU 2015 C 14, 43 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Medizinprodukterichtlinie 93/42/EG veröffentlicht.
Rechtsanwalt und Partner bei Koch & Neumann Rechtsanwälte.
Die Kommission hat im ABl. EU 2015 C 14, 43 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Medizinprodukterichtlinie 93/42/EG veröffentlicht.
Die Kommission hat im ABl. EU 2015 C 54, 1 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veröffentlicht.
Die Kommission hat die Konformitätsvermutung für mehrere harmonisierte Normen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beendet. Zu einem Teil waren die Normen unklar gefasst. In einem anderen Fall war es bei Maschinen, die entsprechend der harmonisierten Norm hergestellt worden waren, zu tödlichen Unfällen gekommen.
Die Kommission hat im ABl. EU 2015 C 14, 1 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der EMV-Richtlinie 2004/108/EG veröffentlicht.
Die Kommission hat im ABl. EU 2015 C 14, 29 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG veröffentlicht.
Die Kommission hat im ABl. EU 2014 C 406, 1 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG veröffentlicht und damit die Amtsblattmitteilung EU 2014 C 313, 1 vom 12.9.2014 berichtigt.
Die Kommission hat im ABl. EU 2014 C 445, 1 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG veröffentlicht.
Die Kommission hat im ABl. EU 2014 C 359, 2 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG veröffentlicht.
Die Kommission hat im ABl. EU 2014 C 359, 1 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Bauprodukte-Verordnung Nr. 305/2011 veröffentlicht.
Am 12. März 2015 um 15 Uhr wird Dr. Koch einen Vortrag bei der IHK Siegen über Produktsicherheit und Marktüberwachung halten. Im Rahmen der Infoveranstaltung wird ein Überblick über das Produktsicherheits- und Marktüberwachungsrecht für z. B. Maschinen gegeben. Dabei werden zunächst die rechtliche Systematik und das Zusammenspiel von Gesetzen (insbesondere ProdSG), nationalen Verordnungen (insbesondere 9. ProdSV – Maschinenverordnung) sowie […]
9.10.2026: Das Handelsblatt führt die Kanzlei Koch & Neumann in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands beste Kanzleien 2026″ in der Kategorie „Regional“ für Nordrhein-Westfalen in den Rechtsgebieten „Gewerblicher Rechtsschutz“, „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ und „Telekommunikationsrecht“ auf.
31.7.2026: Rechtsanwalt Neumann bespricht in der heute erschienenen Ausgabe der K&R das Urteil des BGH vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) über die Reichweite der Verpflichtung zum Angebot von Telekommunikationsverträgen mit einer maximalen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (K&R 2026, 486).
2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.
