OVG Münster: Vertriebsverbote sind Dauerverwaltungsakte
Das OVG Münster musste sich in seinem Beschluss vom 30. Dezember 2009 – Az. 13 A 235/09 mit der Frage befassen, nach welchem Recht ein Vertriebsverbot zu beurteilen ist, wenn in der Zwischenzeit eine Gesetzesänderung erfolgt ist.
