Aktuelle Informationen
12.2.2026: In N&R 2026, 13, ist ein Aufsatz von Prof. Dr. Alexander Koch zum „Schutz (besonders) wichtiger und kritischer Netzinfrastrukturen“ erschienen.
24.12.2025: Das Handbuch „Kryptowährungen und Token“ von Prof. Dr. Sebastian Omlor und Dr. Mathias Link ist in 3. Auflage erschienen, mit dem von Prof. Dr. Alexander Koch verfassten 19. Kapitel zum Strafrecht.
23.12.2025: Ein Aufsatz von Andreas Neumann mit dem Titel „Wann ist ein Angebotspaket ein Angebotspaket? Zugleich Besprechung von OLG München, 25.09.2025 – 6 U 2074/24e – Vertragszusammenfassung“ ist in WRP 2026, 15, erschienen.
Neueste Beiträge
- LG Düsseldorf: Verhältnis von TKG und UWG 15. Mai 2026
- Die (rechte) Hand Gottes 14. Mai 2026
- Nach der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist vor der Reform der NIS-2-Richtlinie 7. Mai 2026
- Festlegung der Bundesnetzagentur zur Minderung im Mobilfunk 20. April 2026
- CER, DNA, GEREK, NIS, TKG – Bahnhof? 16. April 2026

ABl. EU 2015 C 14, 43
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2015 C 14, 43 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Medizinprodukterichtlinie 93/42/EG veröffentlicht.
ABl. EU 2015 C 54, 1
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2015 C 54, 1 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veröffentlicht.
Kommission beendet Konformitätsvermutung für mehrere harmonisierte Normen i.S.d. Maschinenrichtlinie
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat die Konformitätsvermutung für mehrere harmonisierte Normen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beendet. Zu einem Teil waren die Normen unklar gefasst. In einem anderen Fall war es bei Maschinen, die entsprechend der harmonisierten Norm hergestellt worden waren, zu tödlichen Unfällen gekommen.
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ABl. EU 2015 C 14, 1
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2015 C 14, 1 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der EMV-Richtlinie 2004/108/EG veröffentlicht.
ABl. EU 2015 C 14, 29
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2015 C 14, 29 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG veröffentlicht.
ABl. EU 2014 C 406, 1
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2014 C 406, 1 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG veröffentlicht und damit die Amtsblattmitteilung EU 2014 C 313, 1 vom 12.9.2014 berichtigt.
ABl. EU 2014 C 445, 1
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2014 C 445, 1 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG veröffentlicht.
ABl. EU 2014 C 359, 2
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2014 C 359, 2 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG veröffentlicht.
ABl. EU 2014 C 359, 1
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2014 C 359, 1 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Bauprodukte-Verordnung Nr. 305/2011 veröffentlicht.
Vortrag zur Produktsicherheit und Marktüberwachung am 12.03.2015
MarktüberwachungsrechtAm 12. März 2015 um 15 Uhr wird Dr. Koch einen Vortrag bei der IHK Siegen über Produktsicherheit und Marktüberwachung halten.
Im Rahmen der Infoveranstaltung wird ein Überblick über das Produktsicherheits- und Marktüberwachungsrecht für z. B. Maschinen gegeben. Dabei werden zunächst die rechtliche Systematik und das Zusammenspiel von Gesetzen (insbesondere ProdSG), nationalen Verordnungen (insbesondere 9. ProdSV – Maschinenverordnung) sowie den Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU (insbesondere Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) erläutert.
Einen Schwerpunkt der Veranstaltung bilden die Regeln über das herstellerseitig durchzuführende Konformitätsbewertungsverfahren (einschließlich der Bedeutung harmonisierter Normen) und die CE-Kennzeichnung. Dabei wird auch auf die hiermit in Zusammenhang stehenden Aufgaben und Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden eingegangen. In diesem Zusammenhang wird außerdem erläutert, wer neben dem Hersteller verantwortlich für die Einhaltung der Produktsicherheits- und Kennzeichnungsregeln ist (z. B. Importeure). Den Abschluss bilden Hinweise zu rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten gegenüber behördlichen Marktüberwachungsmaßnahmen, wie etwa Stichprobenentnahmen oder Vertriebsverboten.
Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden sich auf der WWW-Seite der IHK Siegen.