Aktuelle Informationen
12.2.2026: In N&R 2026, 13, ist ein Aufsatz von Prof. Dr. Alexander Koch zum „Schutz (besonders) wichtiger und kritischer Netzinfrastrukturen“ erschienen.
24.12.2025: Das Handbuch „Kryptowährungen und Token“ von Prof. Dr. Sebastian Omlor und Dr. Mathias Link ist in 3. Auflage erschienen, mit dem von Prof. Dr. Alexander Koch verfassten 19. Kapitel zum Strafrecht.
23.12.2025: Ein Aufsatz von Andreas Neumann mit dem Titel „Wann ist ein Angebotspaket ein Angebotspaket? Zugleich Besprechung von OLG München, 25.09.2025 – 6 U 2074/24e – Vertragszusammenfassung“ ist in WRP 2026, 15, erschienen.
Neueste Beiträge
- CER, DNA, GEREK, NIS, TKG – Bahnhof? 16. April 2026
- EuGH: Sonderkündigungsrecht für Telekommunikationsverträge bei einseitiger Vertragsanpassung 2. April 2026
- Vor der Zeugung kann man Nacherbe werden und ein Grundpfandrecht erwerben – mit 110 Jahren wird man aus dem Fahrerlaubnisregister gelöscht! 27. März 2026
- Der Schutz (besonders) wichtiger und kritischer Netzinfrastrukturen 12. Februar 2026
- BGH: zeitliche Höchstgrenze beim erstmaligen Abschluss von Telekommunikationsverträgen 10. Februar 2026

Bundesverwaltungsgericht lässt Revision gegen Urteile zur „Bettensteuer“ in Nordrhein-Westfalen nicht zu
Kommunalabgabenrecht, OrtsrechtDie Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Rechtswidrigkeit der sog. „Bettensteuer“ in der Beherbergungsabgabesatzung der Stadt Dortmund (siehe hierzu den „Rheinisches Ortsrecht“-Beitrag „Kulturförderabgabe (sog. ‚Bettensteuer‘) in Köln vermutlich weiterhin rechtswidrig“ v. 21.1.2014) ist rechtskräftig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht (u. a.) mit Beschluss vom 20. August 2014 (Az. 9 B 8.14) die Beschwerde der Stadt Dortmund gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen hat. Damit dürfte auch feststehen, dass die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 keine rechtmäßige Grundlage zur Erhebung einer solchen „Bettensteuer“ ist.
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Bundesrepublik legt im Streit um die Spielzeugrichtlinie Rechtsmittel beim EuGH ein
MarktüberwachungsrechtDie Bunderepublik Deutschland hat am 24. Juli 2014 gegen das Urteil des EuG vom 14. Mai 2014 – Rs. T-198/12 Rechtmittel beim EuGH eingelegt (Rs. C-360/14 P).
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Neue Liste der benannten Stellen im Sinne des FTEG und des EMVG veröffentlicht
MarktüberwachungsrechtDie Bundesnetzagentur hat in ihrem Amtsblatt 15/2014, 2338, als Mitteilungen 817/2014 und 818/2014 aktuelle Listen mit den benannten Stellen im Sinne des FTEG und EMVG veröffentlicht.
Mehrere Änderungen der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im Juni und Juli 2014 drei Änderungsrichtlinien in Bezug auf die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG erlassen. Hierdurch sind einerseits Grenzwerte für TCEP und vergleichbare flammhemmende Stoffe sowie Biphenol A verschärft worden und andererseits die Verwendungsmöglichkeiten von Nickel in Spielzeugen erweitert worden.
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ABl. EU 2015 C 54, 80
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2015 C 54, 80 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Bauprodukteverordnung 305/2011 veröffentlicht.
Neue Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU erlassen
MarktüberwachungsrechtDie EU hat am 16. April 2014 eine neue Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU erlassen. Die Richtlinie ist im ABl. EU 2014 L 153, 62 veröffentlicht worden.
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Soziale Staffelung von Elternbeiträgen führt in vielen Gemeinden (u. a. Brühl, Köln und Siegburg) zur finanziellen Entlastung Besserverdienender
Elternbeitragsrecht, OrtsrechtGemäß § 23 Abs. 1 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) können die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen Teilnahme- oder Kostenbeiträge erheben, die sog. „Elternbeiträge“ (siehe hierzu auch den Beitrag vom 28. April 2014). Macht eine Gemeinde von dieser Möglichkeit Gebrauch, hat sie nach § 23 Abs. 5 S. 1 KiBiZ nicht nur die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeit zu berücksichtigen. Sie ist vielmehr auch verpflichtet, „eine soziale Staffelung vorzusehen“. Gemeint ist damit, dass unterschiedliche Beitragsstufen nach Maßgabe sozialer Gesichtspunkte festzulegen sind. Das ermöglicht es beispielsweise, wirtschaftlich leistungsfähigere Eltern zu höheren Elternbeiträgen heranzuziehen als insoweit weniger leistungsfähige Eltern. Diese sehr begrüßenswerte Zielsetzung des Gesetzgebers haben allerdings viele Gemeinden (auch) im Rheinland (und Umgebung) in einer Form umgesetzt, bei der Besserverdienende vergleichsweise geringer belastet werden als Eltern mit einem durchschnittlichen Einkommen.
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EuG: Bundesrepublik muss Grenzwerte der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG umsetzen
MarktüberwachungsrechtNach einem Urteil des EuG vom 14. Mai 2014 – Rs. T-198/12 muss die Bundesrepublik Deutschland die Grenzwerte der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG für Antimon, Arsen und Quecksilber umsetzen.
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Synopse zur neuen EMV-Richtlinie 2014/30/EU
MarktüberwachungsrechtIm April ist die neue EMV-Richtlinie 2014/30/EU in Kraft getreten. Die Richtlinie ist zwar an die Mitgliedstaaten gerichtet. Da das nationale EMV-Recht – insbesondere das EMVG – in weiten Teil der Umsetzung des Richtlinienrechts dient, sind die entsprechenden Richtlinien aber auch ein wichtiges Auslegungsinstrument bei der Anwendung des nationalen Rechts. Um die Änderungen gegenüber dem bisherigen Richtlinienrecht zu dokumentieren, haben wir eine synoptische Darstellung der alten und der neuen Richtlinie erstellt.
Aktualisierte Version des „Blue Guide“ erschienen
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat eine neue Fassung des „Blue Guide“ veröffentlicht und damit den aus dem Jahr 2000 stammenden „Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfaßten Richtlinien“ überarbeitet.
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