Aktuelle Informationen
2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.
18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.
18.6.2026: Andreas Neumann hat heute beim Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e. V. einen Online-Vortrag zum „TKG-Änderungsgesetz 2026: vom Referenten- zum Regierungsentwurf“ gehalten.
Neueste Beiträge
- OLG Bamberg: kein einseitiges Kündigungsrecht vor Ablauf der Mindestlaufzeit eines Mobilfunkvertrags 14. Juli 2026
- Newsletter #1 (Mai/Juni 2026) 17. Juni 2026
- BGH: Angebot einer Vertragsvariante mit einer höchstens zwölfmonatigen Laufzeit 16. Juni 2026
- Bundesregierung beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TKG 15. Juni 2026
- LG Düsseldorf: Verhältnis von TKG und UWG 15. Mai 2026

ABl. EU 2014 C 445, 1
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2014 C 445, 1 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG veröffentlicht.
ABl. EU 2014 C 359, 2
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2014 C 359, 2 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG veröffentlicht.
ABl. EU 2014 C 359, 1
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2014 C 359, 1 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Bauprodukte-Verordnung Nr. 305/2011 veröffentlicht.
Vortrag zur Produktsicherheit und Marktüberwachung am 12.03.2015
MarktüberwachungsrechtAm 12. März 2015 um 15 Uhr wird Dr. Koch einen Vortrag bei der IHK Siegen über Produktsicherheit und Marktüberwachung halten.
Im Rahmen der Infoveranstaltung wird ein Überblick über das Produktsicherheits- und Marktüberwachungsrecht für z. B. Maschinen gegeben. Dabei werden zunächst die rechtliche Systematik und das Zusammenspiel von Gesetzen (insbesondere ProdSG), nationalen Verordnungen (insbesondere 9. ProdSV – Maschinenverordnung) sowie den Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU (insbesondere Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) erläutert.
Einen Schwerpunkt der Veranstaltung bilden die Regeln über das herstellerseitig durchzuführende Konformitätsbewertungsverfahren (einschließlich der Bedeutung harmonisierter Normen) und die CE-Kennzeichnung. Dabei wird auch auf die hiermit in Zusammenhang stehenden Aufgaben und Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden eingegangen. In diesem Zusammenhang wird außerdem erläutert, wer neben dem Hersteller verantwortlich für die Einhaltung der Produktsicherheits- und Kennzeichnungsregeln ist (z. B. Importeure). Den Abschluss bilden Hinweise zu rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten gegenüber behördlichen Marktüberwachungsmaßnahmen, wie etwa Stichprobenentnahmen oder Vertriebsverboten.
Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden sich auf der WWW-Seite der IHK Siegen.
Örtliche Beschränkung des Geschwisterkinderprivilegs für Elternbeiträge im Rhein-Sieg-Kreis gerichtlich bestätigt
Elternbeitragsrecht, OrtsrechtMit Urteil vom 12. September 2014 (Az. 19 K 3570/13) hat das Verwaltungsgericht Köln die Regelung über die Berücksichtigung von Geschwisterkindern in § 6 Abs. 3 der Satzung des Rhein-Sieg-Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tagespflege i. d. F. vom 28. April 2008 (alter Fassung = a. F.) bestätigt. Diese Vorschrift betrifft die Konstellation, in der mehrere Kinder einer Familie eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden. In einem solchen Fall wird nach der Regelung in § 6 Abs. 3 der Beitragssatzung a. F. nur für das Kind, für das sich der höchste Beitrag errechnet, ein Kostenbeitrag, der sog. Elternbeitrag, erhoben. Eine derartige Geschwisterregelung ist in Elternbeitragssatzungen – gerade auch im Rheinland – weit verbreitet. Die Privilegierung galt nach der Regelung in der hier einschlägigen Fassung der Elternbeitragssatzung des Rhein-Sieg-Kreises allerdings nur, wenn die Geschwisterkinder Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreises besuchen. Das Verwaltungsgericht Köln hat nunmehr entschieden, dass eine solche Einschränkung rechtmäßig ist.
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Bundesrepublik darf kein Ü-Zeichen für Bauprodukte mit CE-Kennzeichen verlangen
MarktüberwachungsrechtDer EuGH hat in seinem Urteil vom 16. Oktober 2014 – Rs. C-100/13 entschieden, dass die Bundesrepublik für Bauprodukte, die von der Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG erfasst werden und mit einem CE-Kennzeichen versehen sind, keine weiteren Zulassungsverfahren oder die Kennzeichnung mit einem Ü-Zeichen vorsehen darf. Hält ein Mitgliedstaat die einschlägigen europäischen harmonisierten Normen für lückenhaft oder nicht ausreichend, um die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen zu gewährleisten, muss das im Unionsrecht zur Überprüfung harmonisierter Normen vorgesehene Verfahren angestrengt werden.
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ABl. EU 2014 C 313, 2
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2014 C 313, 2 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der Druckgeräterichtlinie 1997/23/EG veröffentlicht.
ABl. EU 2014 C 313, 1
MarktüberwachungsrechtDie Kommission hat im ABl. EU 2014 C 313, 1 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG veröffentlicht.
Bundesverwaltungsgericht lässt Revision gegen Urteile zur „Bettensteuer“ in Nordrhein-Westfalen nicht zu
Kommunalabgabenrecht, OrtsrechtDie Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Rechtswidrigkeit der sog. „Bettensteuer“ in der Beherbergungsabgabesatzung der Stadt Dortmund (siehe hierzu den „Rheinisches Ortsrecht“-Beitrag „Kulturförderabgabe (sog. ‚Bettensteuer‘) in Köln vermutlich weiterhin rechtswidrig“ v. 21.1.2014) ist rechtskräftig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht (u. a.) mit Beschluss vom 20. August 2014 (Az. 9 B 8.14) die Beschwerde der Stadt Dortmund gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen hat. Damit dürfte auch feststehen, dass die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 keine rechtmäßige Grundlage zur Erhebung einer solchen „Bettensteuer“ ist.
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Bundesrepublik legt im Streit um die Spielzeugrichtlinie Rechtsmittel beim EuGH ein
MarktüberwachungsrechtDie Bunderepublik Deutschland hat am 24. Juli 2014 gegen das Urteil des EuG vom 14. Mai 2014 – Rs. T-198/12 Rechtmittel beim EuGH eingelegt (Rs. C-360/14 P).
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