Aktuelle Informationen
2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.
18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.
18.6.2026: Andreas Neumann hat heute beim Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e. V. einen Online-Vortrag zum „TKG-Änderungsgesetz 2026: vom Referenten- zum Regierungsentwurf“ gehalten.
Neueste Beiträge
- OLG Bamberg: kein einseitiges Kündigungsrecht vor Ablauf der Mindestlaufzeit eines Mobilfunkvertrags 14. Juli 2026
- Newsletter #1 (Mai/Juni 2026) 17. Juni 2026
- BGH: Angebot einer Vertragsvariante mit einer höchstens zwölfmonatigen Laufzeit 16. Juni 2026
- Bundesregierung beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TKG 15. Juni 2026
- LG Düsseldorf: Verhältnis von TKG und UWG 15. Mai 2026

Vorlesung: IT-Recht (Westfälische Hochschule Gelsenkirchen)
IT-Recht, LehreIm Wintersemester biete ich an der Westfälischen Hochschule in Gelsenkirchen erneut die Vorlesung „IT-Recht“ an.
Die Veranstaltung behandelt die Grundlagen des IT-Rechts. Einen Schwerpunkt bildet dabei das Datenschutzrecht (DSGVO und BDSG). Behandelt werden außerdem die straf- und zivilrechtlichen Aspekte des IT-Rechts. Besonderer Wert wird dabei auf die Vermittlung eines juristischen Grundverständnisses gelegt. Es werden deshalb ausführlich die Allgemeinen Teile des Strafgesetzbuchs (StGB) sowie des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) besprochen.
Die Veranstaltung richtet sich an Bachelor-Studierende.
NOTA BENE: Die Vorlesung findet zukünftig im Sommersemester statt. In diesem Wintersemester biete ich lediglich eine „Notveranstaltung“ für Härtefälle an. Die entsprechenden Studierenden sind informiert. Eine Teilnahme weiterer Studierender ist in diesem Wintersemester leider nicht möglich.
Die Veranstaltung startet am
14. Oktober 2025 um 17:05 Uhr.
Die erste Veranstaltung findet in Gelsenkirchen in Raum A4.1.03 statt. Die folgenden Stunden erfolgen online über Zoom.
In der ersten Stunde werden die weiteren Einzelheiten zum Semesterablauf besprochen.
Vorlesung: Aufbaukurs Strafrecht BT II (Uni Marburg)
Lehre, StrafrechtIm Wintersemester biete ich wieder die Vorlesung „Aufbaukurs Strafrecht BT II“ – aka „Strafrecht III“ – an der Philipps-Universität Marburg an.
Die Vorlesung behandelt die „Straftaten gegen Gemeinschaftswerte“. Schwerpunkte bilden Straftaten gegen die Rechtspflege (insbesondere die Aussagedelikte), die Urkunden-, Brandstiftungs- und Straßenverkehrsdelikte.
Die Vorlesung gehört zum Pflichtfachbereich und richtet sich insbesondere an Studierende der Rechtswissenschaften im 3. Semester.
Die Veranstaltung findet immer montags von 12 ct – 14 Uhr im Raum 105 (SEM +1/0050) (Pilgrimstein 12, Seminargebäude (B | 07)) statt. Sie beginnt am
13. Oktober 2025 um 12 ct.
Weitere Informationen gibt es (für Angehörige der Universität Marburg) in Marvin und in ILIAS.
Vorlesung: IT-Strafrecht (Uni Marburg)
Lehre, StrafrechtIm Wintersemester biete ich wieder eine Vorlesung zum IT-Strafrecht an der Philipps-Universität Marburg an.
Die Vorlesung behandelt die strafrechtlichen Aspekte der Computer- und Internetkriminalität. Behandelt werden sowohl Fragen des Eindringens in Computernetze, der Programmierung und Verbreitung von Schadprogrammen als auch Straftaten im Umfeld des elektronischen Handels oder Phänomene wie (Spear-)Phishing. Außerdem wird auf ausgewählte Probleme im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie, wie sie etwa bei Bitcoin genutzt wird, eingegangen. Behandelt werden zudem Fragen der IT-Compliance. Die Vorlesung dient auch der Vertiefung ausgewählter examensrelevanter Probleme des Allgemeinen und Besonderen Teils des StGB.
Die Vorlesung richtet sich sowohl an Studierende der Rechtswissenschaften als auch an Studierende in Masterstudiengängen anderer Fachbereiche.
Die Veranstaltung findet immer montags von 14 Uhr ct – 16 Uhr im Raum +3/0070 (307) (Universitätsstraße 6, Savignyhaus (U | 03)) – „Strafrechts-Bib“ – statt. Sie beginnt am
13. Oktober 2025 um 14 Uhr ct.
Weitere Informationen gibt es (für Angehörige der Universität Marburg) in Marvin und in ILIAS.
BGH: zeitliche Höchstgrenze bei vorzeitiger Verlängerung von Telekommunikationsverträgen
Netzwirtschaftsrecht, TelekommunikationsrechtDie zeitlichen Grenzen, die beim Abschluss und der Verlängerung von Verträgen über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste bestehen, sind in den letzten Jahren Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren gewesen. Sowohl das Telekommunikationsgesetz (TKG) als auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legen hier für den Bereich des Massengeschäfts eine Höchstgrenze von zwei Jahren fest. Erst unlängst hatte sich das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg dazu geäußert, auf welchen Zeitpunkt für die Bemessung der so begrenzten Vertragslaufzeit abzustellen ist (siehe dazu den Blogbeitrag „OLG Hamburg: Beginn der (anfänglichen) Laufzeit von Telekommunikationsverträgen“ vom 15. Juli 2025). Nunmehr hat sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 61/24) erstmals ausführlicher zu diesem Themenkomplex zu Wort gemeldet.
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Öffentliche Zugänglichkeit von Telekommunikationsdiensten – Impulse aus dem EU-Flugreiserecht?
Netzwirtschaftsrecht, TelekommunikationsrechtEiner der zentralen Regelungsgegenstände des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind Telekommunikationsdienste. Dabei gelten die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes allerdings ganz überwiegend nicht für alle Telekommunikationsdienste, sondern nur für solche, die „öffentlich zugänglich“ sind. Wann ein Dienst „öffentlich zugänglich“ ist, beantwortet das TKG zwar in § 3 Nr. 44 dahingehend, dass er hierfür „einem unbestimmten Personenkreis zur Verfügung stehe[n]“ muss. Damit ist das Problem aber nur auf die Frage verlagert, wann ein solcher unbestimmter Personenkreis vorliegt. Diese Frage ist trotz ihrer Bedeutung bislang nicht abschließend beantwortet. Impulse für eine Klärung könnten nun angesichts einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus einem anderen Rechtsgebiet kommen, dem EU-Flugreiserecht.
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Eckpunkte des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung für eine umfassende Änderung des TKG
Netzwirtschaftsrecht, TelekommunikationsrechtAm 17. Juli 2025 hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) „Eckpunkte für ein Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau“ veröffentlicht. Worum geht es, was ist geplant und wie geht es weiter?
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BVerwG: Entscheidung über Mitnutzung eines Leerrohrs
Netzwirtschaftsrecht, TelekommunikationsrechtIm Jahr 2016 ist das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) in Kraft getreten. Seitdem enthält das Telekommunikationsgesetz (TKG) mehrere Vorschriften, auf deren Grundlage Telekommunikationsunternehmen Bauarbeiten oder vorhandene Infrastruktur von Versorgungsunternehmen mitnutzen können, um schnelle Telekommunikationsnetze auszubauen. Während die Instanzgerichte – allen voran das Verwaltungsgericht (VG) Köln – bereits des Öfteren mit diesen Regelungen befasst waren, ist Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hierzu bislang rar. Mit Beschluss vom 29. April 2025 (Az. 6 B 14.24) hat das Gericht nun einige umstrittene Fragen zu den Netzausbauvorschriften des TKG geklärt.
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OLG Hamburg: Beginn der (anfänglichen) Laufzeit von Telekommunikationsverträgen
Netzwirtschaftsrecht, TelekommunikationsrechtEine der aktuell umstrittensten Fragen im 2021 novellierten Recht des Telekommunikationskundenschutzes betrifft den Zeitpunkt, zu dem die Laufzeit eines Vertrags über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste beginnt. Denn davon hängt es unter anderem ab, ob die zeitliche Begrenzung auf zwei Jahre eingehalten wird, die sowohl § 56 Abs. 1 S. 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) als auch § 309 Nr. 9 lit. a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vorgeben. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg hat sich in seinem Urteil vom 19. Dezember 2024 (Az. 10 UKI 1/24) in dieser Frage nun klar positioniert und dabei eine (jedenfalls auf den ersten Blick) verbraucherfreundliche Haltung eingenommen.
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Änderungen am Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Kostenrecht, ProzessrechtAm 1. Juli 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht einen neuen Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit veröffentlicht. Der Streitwertkatalog ist auf dem Stand vom 21. Februar 2025 und löst den vorherigen Katalog aus dem Jahr 2013 ab. Doch was hat sich in diesen zwölf Jahren inhaltlich getan? Wir dokumentieren im Folgenden die Änderungen, die der neue Streitwertkatalog mit sich bringt.
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Silvesterfeuerwerk zwischen Sprengstoffrecht und unerlaubter Sondernutzung
SondernutzungsrechtSeit einigen Jahren wird regelmäßig zum Jahresende darüber diskutiert, ob das klassische Silvesterfeuerwerk für Privatpersonen erlaubt oder wegen der mit ihm einhergehenden Beeinträchtigungen und Gefahren verboten werden sollte. Die Diskussion dreht sich dabei in erster Linie um gefahrenabwehr- bzw. sprengstoffrechtliche Aspekte. Bisher kaum diskutiert wurde demgegenüber die Frage, ob öffentliche Verkehrsflächen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern genutzt werden dürfen. Zu Unrecht, wie im Folgenden dargestellt werden soll.
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