Aktuelle Informationen
12.2.2026: In N&R 2026, 13, ist ein Aufsatz von Prof. Dr. Alexander Koch zum „Schutz (besonders) wichtiger und kritischer Netzinfrastrukturen“ erschienen.
24.12.2025: Das Handbuch „Kryptowährungen und Token“ von Prof. Dr. Sebastian Omlor und Dr. Mathias Link ist in 3. Auflage erschienen, mit dem von Prof. Dr. Alexander Koch verfassten 19. Kapitel zum Strafrecht.
23.12.2025: Ein Aufsatz von Andreas Neumann mit dem Titel „Wann ist ein Angebotspaket ein Angebotspaket? Zugleich Besprechung von OLG München, 25.09.2025 – 6 U 2074/24e – Vertragszusammenfassung“ ist in WRP 2026, 15, erschienen.
Neueste Beiträge
- LG Düsseldorf: Verhältnis von TKG und UWG 15. Mai 2026
- Die (rechte) Hand Gottes 14. Mai 2026
- Nach der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist vor der Reform der NIS-2-Richtlinie 7. Mai 2026
- Festlegung der Bundesnetzagentur zur Minderung im Mobilfunk 20. April 2026
- CER, DNA, GEREK, NIS, TKG – Bahnhof? 16. April 2026

Öffentliche Zugänglichkeit von Telekommunikationsdiensten – Impulse aus dem EU-Flugreiserecht?
Netzwirtschaftsrecht, TelekommunikationsrechtEiner der zentralen Regelungsgegenstände des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind Telekommunikationsdienste. Dabei gelten die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes allerdings ganz überwiegend nicht für alle Telekommunikationsdienste, sondern nur für solche, die „öffentlich zugänglich“ sind. Wann ein Dienst „öffentlich zugänglich“ ist, beantwortet das TKG zwar in § 3 Nr. 44 dahingehend, dass er hierfür „einem unbestimmten Personenkreis zur Verfügung stehe[n]“ muss. Damit ist das Problem aber nur auf die Frage verlagert, wann ein solcher unbestimmter Personenkreis vorliegt. Diese Frage ist trotz ihrer Bedeutung bislang nicht abschließend beantwortet. Impulse für eine Klärung könnten nun angesichts einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus einem anderen Rechtsgebiet kommen, dem EU-Flugreiserecht.
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Eckpunkte des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung für eine umfassende Änderung des TKG
Netzwirtschaftsrecht, TelekommunikationsrechtAm 17. Juli 2025 hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) „Eckpunkte für ein Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau“ veröffentlicht. Worum geht es, was ist geplant und wie geht es weiter?
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BVerwG: Entscheidung über Mitnutzung eines Leerrohrs
Netzwirtschaftsrecht, TelekommunikationsrechtIm Jahr 2016 ist das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) in Kraft getreten. Seitdem enthält das Telekommunikationsgesetz (TKG) mehrere Vorschriften, auf deren Grundlage Telekommunikationsunternehmen Bauarbeiten oder vorhandene Infrastruktur von Versorgungsunternehmen mitnutzen können, um schnelle Telekommunikationsnetze auszubauen. Während die Instanzgerichte – allen voran das Verwaltungsgericht (VG) Köln – bereits des Öfteren mit diesen Regelungen befasst waren, ist Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hierzu bislang rar. Mit Beschluss vom 29. April 2025 (Az. 6 B 14.24) hat das Gericht nun einige umstrittene Fragen zu den Netzausbauvorschriften des TKG geklärt.
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OLG Hamburg: Beginn der (anfänglichen) Laufzeit von Telekommunikationsverträgen
Netzwirtschaftsrecht, TelekommunikationsrechtEine der aktuell umstrittensten Fragen im 2021 novellierten Recht des Telekommunikationskundenschutzes betrifft den Zeitpunkt, zu dem die Laufzeit eines Vertrags über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste beginnt. Denn davon hängt es unter anderem ab, ob die zeitliche Begrenzung auf zwei Jahre eingehalten wird, die sowohl § 56 Abs. 1 S. 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) als auch § 309 Nr. 9 lit. a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vorgeben. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg hat sich in seinem Urteil vom 19. Dezember 2024 (Az. 10 UKI 1/24) in dieser Frage nun klar positioniert und dabei eine (jedenfalls auf den ersten Blick) verbraucherfreundliche Haltung eingenommen.
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Änderungen am Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Kostenrecht, ProzessrechtAm 1. Juli 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht einen neuen Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit veröffentlicht. Der Streitwertkatalog ist auf dem Stand vom 21. Februar 2025 und löst den vorherigen Katalog aus dem Jahr 2013 ab. Doch was hat sich in diesen zwölf Jahren inhaltlich getan? Wir dokumentieren im Folgenden die Änderungen, die der neue Streitwertkatalog mit sich bringt.
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Silvesterfeuerwerk zwischen Sprengstoffrecht und unerlaubter Sondernutzung
SondernutzungsrechtSeit einigen Jahren wird regelmäßig zum Jahresende darüber diskutiert, ob das klassische Silvesterfeuerwerk für Privatpersonen erlaubt oder wegen der mit ihm einhergehenden Beeinträchtigungen und Gefahren verboten werden sollte. Die Diskussion dreht sich dabei in erster Linie um gefahrenabwehr- bzw. sprengstoffrechtliche Aspekte. Bisher kaum diskutiert wurde demgegenüber die Frage, ob öffentliche Verkehrsflächen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern genutzt werden dürfen. Zu Unrecht, wie im Folgenden dargestellt werden soll.
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OLG Düsseldorf: kein wettbewerbsrechtlicher Erstattungsanspruch bei postrechtswidrig, aber bestandskräftig genehmigten Briefentgelten
Netzwirtschaftsrecht, Postrecht, WettbewerbsrechtIn einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 6.4.2022 – Az. U [Kart] 12/21, abgedruckt in N&R 2022, 248) hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit interessanten Fragen an der Schnittstelle zwischen dem allgemeinen Wettbewerbsrecht und dem sektorspezifischen Postrecht auseinandergesetzt. Es hatte insbesondere darüber zu befinden, unter welchen Voraussetzungen ein Rückzahlungsanspruch für gezahltes Briefporto wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der missbräuchlichen Ausnutzung von Marktmacht besteht. Eine besondere Note bekommt die Fallgestaltung dadurch, dass das marktbeherrschende Postunternehmen das Porto auf Grundlage einer Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur erhoben hat. Diese Genehmigung hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zwar höchstrichterlich für rechtswidrig erkannt. Gegenüber dem hier betroffenen Nachfrager ist sie aber in Bestandskraft erwachsen.
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Corona-bedingte Kita-Schließungen und die Pflicht zur Zahlung von Elternbeiträgen
Abgabenrecht, Elternbeitragsrecht, OrtsrechtAls Reaktion auf die Corona-Krise ordnen die Landesregierungen vermehrt die Schließung von Schulen und Kindertageseinrichtungen an. Das gilt seit Freitag, dem 13. März 2020, nun auch für das bevölkerungsreichste deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen eines Maßnahmenpakets zur Eindämmung des Corona-Virus hat die Landesregierung die Schließung der Schulen beschlossen. Weiter hat sie angeordnet, dass Kinder im Alter bis zur Einschulung keine Kindertageseinrichtung mehr betreten dürfen. Lapidar heißt es in dem Maßnahmenpaket: „Die Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Erziehung der Kinder wahrzunehmen.“ Das stellt gerade berufstätige Eltern ganz unmittelbar vor nicht unerhebliche Herausforderungen. Dessen ungeachtet sind die Eltern aber auch oftmals verpflichtet, für die Inanspruchnahme eines Platzes in Kindertageseinrichtungen an die Kommunen Teilnahme- oder Kostenbeiträge, die sog. „Elternbeiträge“, zu entrichten. Dies gilt in aller Regel unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuungsleistung. Haben die Corona-bedingten Kitaschließungen also zur Folge, dass die betroffenen Eltern nun die Betreuungsleistung selbst erbringen, aber trotzdem für die Bereithaltung des Kindergartenplatzes zahlen müssen? Die Antwort lautet: ja, aber.
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Rechtsgrundlage der Corona-Quarantäne
Verfassungsrecht19.3.2020: Es gibt ein weiteres Update zu Ausgangssperren
13.3.2020: Es gibt ein weiteres Update zu Schul- und Kita-Schließungen
11.3.2020: Unten gibt es ein Update zum Verbot von Großveranstaltungen
Es herrscht Corona-Hysterie. In Supermärkten sind die Regale mit (Billig-) Nudeln und Toilettenpapier leergekauft – schließlich droht Corona-Quarantäne. Was bei all der Panik und Hysterie konsequent zu kurz kommt, sind Fakten. Als Rechtswissenschaftler und Anwalt will ich mich weiterer Kommentare zu Sinn und Unsinn der derzeit ergriffenen Maßnahmen – auch im Verhältnis zur jährlichen Grippewelle – enthalten. Hier sind Gesundheitsexperten gefragt. Dafür werde ich im Folgenden die rechtlichen Grundlagen einer Quarantäne näher beleuchten und dabei insbesondere den derzeit immer wieder geäußerten Fragen nachgehen: „Dürfen die das denn so einfach?“, „Reicht dazu ein Anruf?“, „Darf ich dann nicht einmal mehr mit dem Hund vor die Tür?“ und „Wie kann ich mich dagegen wehren?“ Um es gleich vorwegzunehmen: Ja, ja, ja und einstweiliger Rechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht (bis zu einer Entscheidung dürfte sich allerdings die Quarantäne durch Zeitablauf erledigt haben …).
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MacBook und iPad in der anwaltlichen Praxis
KanzleiorganisationVorbemerkung
Ich beschreibe im Folgenden meinen anwaltlichen Alltag und die von mir dabei genutzten Programme, Apps und Arbeitstechniken. Dabei bitte ich zu beachten, dass unsere Kanzlei insoweit eher untypisch ist, als wir nur wenige Mandanten in dafür regelmäßig sehr umfangreichen öffentlich-rechtlichen Verfahren vertreten. Fragen wie die nach einer effizienten Mandantenverwaltung oder einer leistungsfähigen Buchhaltung stellen sich bei uns nicht.
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