Nach der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist vor der Reform der NIS-2-Richtlinie

Im aktuellen Heft der K&R (2026, 293) ist mein Aufsatz „Nach der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist vor der Reform der NIS-2-Richtlinie“ erschienen.

In dem Aufsatz stelle ich Reformvorschläge der Kommission für die NIS-2-Richtlinie vor. Geplant sind einerseits Klarstellungen und deutliche Einschränkungen im Anwendungsbereich (etwa hinsichtlich von DNS-Anbietern oder Stromerzeugern), aber auch – einer veränderten Weltsicherheitslage geschuldete – Erweiterungen (etwa hinsichtlich der Unterwasser-Datenübertragungsinfrastruktur sowie strategischer Infrastruktur mit doppeltem Verwendungszweck).

Kritisch zu bewerten sind Vorschläge der Kommission, Auskunftspflichten für Ransomware-Angriffe einzuführen, die ohne gesetzgeberische Flankierung strafrechtliche Konsequenzen für die meldenden Unternehmen nach sich ziehen können.

Nicht ohne Risiken ist zudem die Einrichtung einer zentralen Meldeplattform bei der ENISA, die zukünftig einen Single Point of Failure darstellen könnte.

Der Aufsatz ist hier online verfügbar:

https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2026/05/KuR-2026-293.pdf