Koch & Neumann
  • Blog
  • Kanzlei
  • Tätigkeitsschwerpunkte
  • Fälle
  • Veröffentlichungen
  • Veranstaltungen
  • Mitarbeiter
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Alexander Koch

BMG: Weiterhin keine Sanktionierung von unterlassenen Meldungen über Vorkommnisse bei Medizinprodukten nach der MPSV

Marktüberwachungsrecht

Das Bundesministerium für Gesundheit hat es abgelehnt, in der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) eine Sanktionierung für Verstöße gegen die dortigen Meldepflichten vorzusehen. Entsprechende Änderungswünsche der Fraktionen von CDU/CSU und FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden in der aktuellen Novelle nicht berücksichtigt.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in dem von der Kanzlei Koch & Neumann betriebenen Portal "Marktueberwachung.EU" erschienen. Dieses Portal wurde 2020 endgütig eingestellt. Seit 2025 wird der Beitrag im Kanzleiblog dokumentiert. Alle Angaben in dem Beitrag entsprechen dem Zeitpunkt der damaligen Veröffentlichung, sind also gegebenenfalls inhaltlich überholt. Die im Original noch enthaltenen Links auf externe Quellen wurden angesichts des Zeitablaufs entfernt.

Nach der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung müssen Vorkommnisse – z. B. Funktionsstörungen, Ausfälle, Probleme mit Gebrauchsanweisungen –, die zum Tod oder zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustands von Patienten geführt haben oder hätten führen können[1]Vgl. die Begriffsbestimmung in § 2 Nr. 1 MPSV. an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet werden.[2]Für die Meldung stellt die BfArM ein PDF-basiertes Formular zur Verfügung – welches allerdings einen Acrobat Reader ab der Version 9.1 voraussetzt und andernfalls lediglich eine „Please … Continue reading Meldepflichtig sind neben Herstellern u. a. gewerbliche Anwender sowie Ärzte.[3]Vgl. § 3 MPSV. Die Meldung muss spätestens innerhalb von 30 Tagen erfolgen – bei Gefahr in Verzug ist die Meldung unverzüglich abzugeben.[4]§ 5 MPSV.

Die BfArM führt dann eine Risikobewertung durch[5]§ 8 MSPV. und ermittelt, welche korrektiven Maßnahmen ggf. zu ergreifen sind und ob (ggf.) die durch den Hersteller ergriffenen Maßnahmen ausreichen.[6]§ 9 MPSV. Die BfArM kann hierzu Auskünfte einholen und die Vorlage von Unterlagen verlangen.[7]§§ 11, 12 MPSV.

Nach der geltenden Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung besteht somit zwar eine weitreichende Meldepflicht und hieran anschließend eine Mitwirkungspflicht. Die Verordnung sieht allerdings keine Sanktionsmechanismen vor, wenn hiergegen verstoßen wird und Meldungen – u. U. sogar vorsätzlich – unterlassen werden. Das BfArM beklagt insoweit hohe Meldedefizite.[8]Vgl. BT-Drs. 17/11830, S. 3.

Anfang des Jahres 2013 hat das Gesundheitsministerium den Entwurf für eine Novellierung der MPSV vorgestellt.[9]Diskussionsentwurf für eine Verordnung über die Abgabe von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften (lokale Fassung). In diesem Rahmen ist fraktionsübergreifend gefordert worden, Sanktionsmechanismen für Verstöße gegen die Meldepflicht vorzusehen.[10]Fraktionen von CDU/CSU und FDP, BT-Drs. 17/11830, S. 3 („… Meldepflichten gemäß Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung durch eine Sanktion zu bewehren …“); Fraktion der SPD, … Continue reading

Die Bundesregierung hat nun auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – BT-Drs. 17/14777, S. 81 – mitgeteilt, dass diese Forderungen nicht umgesetzt würden. In einer Anhörung mit Vertretern der Länder und von Verbänden sei eine solche Sanktionierung „aus fachlichen und rechtlichen Gründen kritisch bewertet worden. Zudem wurde der erhebliche bürokratische Aufwand für Behörden, Gesundheitseinrichtungen und Hersteller geltend gemacht.“ Letzteres ist jedenfalls mit Blick auf die Marktüberwachungsbehörde nachvollziehbar, müsste diese doch ggf. Bußgeldverfahren einleiten. Weshalb der bürokratische Aufwand bei „Gesundheitseinrichtungen und Hersteller[n]“ steigen sollte, wenn eine ohnehin bestehende Pflicht ggf. auch über Sanktionen durchgesetzt würde, erschließt sich allerdings nicht unmittelbar. Außerdem wurden von Bundesregierung – nicht weiter ausgeführte – rechtliche Bedenken geltend gemacht.

Die Bundesregierung will deshalb „alle Initiativen unterstütz[en], die darauf gerichtet sind, im Wege der Freiwilligkeit zu einem veränderten Meldeverhalten zu kommen“.

Post Views: 36

Fußnoten[+]

Fußnoten
↑1 Vgl. die Begriffsbestimmung in § 2 Nr. 1 MPSV.
↑2 Für die Meldung stellt die BfArM ein PDF-basiertes Formular zur Verfügung – welches allerdings einen Acrobat Reader ab der Version 9.1 voraussetzt und andernfalls lediglich eine „Please wait…“-Meldung ausgibt und auffordert, die „lastest version of Adobe Reader“ einzusetzen.
↑3 Vgl. § 3 MPSV.
↑4 § 5 MPSV.
↑5 § 8 MSPV.
↑6 § 9 MPSV.
↑7 §§ 11, 12 MPSV.
↑8 Vgl. BT-Drs. 17/11830, S. 3.
↑9 Diskussionsentwurf für eine Verordnung über die Abgabe von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften (lokale Fassung).
↑10 Fraktionen von CDU/CSU und FDP, BT-Drs. 17/11830, S. 3 („… Meldepflichten gemäß Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung durch eine Sanktion zu bewehren …“); Fraktion der SPD, BT-Drs. 17/9932, S. 3 („… Verstöße gegen bestehende Meldeverpflichtungen wirksam überwacht und ggf. spürbar sanktioniert werden.“) sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BT-Drs. 17/8920, S. 5 („… bessere Umsetzung dieser Vorschriften hinzuwirken …“).
29. Oktober 2013/von Alexander Koch
Schlagworte: MPG, MPSV
https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2013/10/MueEU.png 1024 1536 Alexander Koch https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-05-24_logo_340x156.png Alexander Koch2013-10-29 10:17:452025-09-29 10:23:32BMG: Weiterhin keine Sanktionierung von unterlassenen Meldungen über Vorkommnisse bei Medizinprodukten nach der MPSV
Das könnte Dich auch interessieren
OLG Frankfurt am Main: Konformitätsbewertungsverfahren trotz Originalgebrauchsanweisung beim Parallelimport von Blutzuckerteststreifen
VG Potsdam: Vertriebsverbot wegen Konformitätsbewertung durch eine insoweit nicht zugelassene Benannte Stelle
BGH: Bestimmung als Medizinprodukt erfolgt durch den Hersteller
OLG Zweibrücken: TÜV Rheinland haftet nicht wegen fehlerhafter Brustimplantate
LG Konstanz: Werbung für Kinesio-Taping mit ungesicherten wissenschaftlichen Aussagen ist unzulässig
VG Köln: Warnung vor Brustimplantaten im Zuge des PIP-Skandals ist rechtmäßig

Kategorien

  • Abgabenrecht
  • Allgemein
  • Ankündigungen
  • Berufsrecht
  • Bestattungsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Eisenbahnkreuzungsrecht
  • Eisenbahnrecht
  • Elternbeitragsrecht
  • Energierecht
  • Feuerwehrrecht
  • IT-Recht
  • Kanzleiorganisation
  • Kommunalabgabenrecht
  • Kostenrecht
  • Lauterkeitsrecht
  • Lehre
  • Marktüberwachungsrecht
  • Netzwirtschaftsrecht
  • Newsletter
  • Ortsrecht
  • Postrecht
  • Prozessrecht
  • Sondernutzungsrecht
  • Strafrecht
  • Straßenreinigungsrecht
  • Telekommunikationsrecht
  • Verfassungsrecht
  • Wettbewerbsrecht

Schlagwörter

2. GPSGV Alfter Bauprodukteverordnung 305/2011/EU Bergisch Gladbach BGB Bonn Brühl Bundesnetzagentur DNA Einkünfte ElektroG Elternbeiträge Frechen Glasfaser Gleichbehandlung GPSG harmonisierte Norm Hürth In-vitro-Diagnostika-Richtlinie 98/79/EG IT-Sicherheit Kindergärten Kitas Kommission Kommunalabgaben Kundenschutz Köln Leverkusen Marktüberwachungspaket Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG Mobilfunk MPG Netzausbau Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG ProdSG Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG Rösrath Schutzklauselverfahren Siegburg Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG TKG UWG Vertragslaufzeit Wesseling

Archiv

  • Juli 2026
  • Juni 2026
  • Mai 2026
  • April 2026
  • März 2026
  • Februar 2026
  • Januar 2026
  • November 2025
  • Oktober 2025
  • September 2025
  • August 2025
  • Juli 2025
  • Dezember 2023
  • August 2022
  • März 2020
  • November 2018
  • März 2018
  • Januar 2018
  • November 2015
  • Oktober 2015
  • September 2015
  • August 2015
  • Juli 2015
  • Mai 2015
  • April 2015
  • Februar 2015
  • Januar 2015
  • November 2014
  • Oktober 2014
  • August 2014
  • Juli 2014
  • Mai 2014
  • April 2014
  • März 2014
  • Februar 2014
  • Januar 2014
  • Dezember 2013
  • November 2013
  • Oktober 2013
  • September 2013
  • August 2013
  • Juli 2013
  • Januar 2013

Schlagwort-Wolke

2. GPSGV Alfter Bauprodukteverordnung 305/2011/EU Bergisch Gladbach BGB Bonn Brühl Bundesnetzagentur DNA Einkünfte ElektroG Elternbeiträge Frechen Glasfaser Gleichbehandlung GPSG harmonisierte Norm Hürth In-vitro-Diagnostika-Richtlinie 98/79/EG IT-Sicherheit Kindergärten Kitas Kommission Kommunalabgaben Kundenschutz Köln Leverkusen Marktüberwachungspaket Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG Mobilfunk MPG Netzausbau Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG ProdSG Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG Rösrath Schutzklauselverfahren Siegburg Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG TKG UWG Vertragslaufzeit Wesseling

Aktuelle Informationen

2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.

18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.

18.6.2026: Andreas Neumann hat heute beim Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e. V. einen Online-Vortrag zum „TKG-Änderungsgesetz 2026: vom Referenten- zum Regierungsentwurf“ gehalten.

Impressum

Anbieterkennzeichnung, Dienstleistungsinformationen und Informationen zum Datenschutz

Neueste Beiträge

  • Newsletter #2 (Juni/Juli 2026) 17. Juli 2026
  • OLG Bamberg: kein einseitiges Kündigungsrecht vor Ablauf der Mindestlaufzeit eines Mobilfunkvertrags 14. Juli 2026
  • Newsletter #1 (Mai/Juni 2026) 17. Juni 2026
  • BGH: Angebot einer Vertragsvariante mit einer höchstens zwölfmonatigen Laufzeit 16. Juni 2026
  • Bundesregierung beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TKG 15. Juni 2026
© Copyright - Koch & Neumann - Enfold Theme by Kriesi
  • Link zu Xing
  • Link zu LinkedIn
  • Link zu Mail
Link to: VG Köln: Euroverlängerungskabel sind nach der DIN VDE 0620-1 zulässig Link to: VG Köln: Euroverlängerungskabel sind nach der DIN VDE 0620-1 zulässig VG Köln: Euroverlängerungskabel sind nach der DIN VDE 0620-1 zulässig Link to: VG Köln: Warnung vor Brustimplantaten im Zuge des PIP-Skandals ist rechtmäßig Link to: VG Köln: Warnung vor Brustimplantaten im Zuge des PIP-Skandals ist rechtmäßig VG Köln: Warnung vor Brustimplantaten im Zuge des PIP-Skandals ist rechtmÃ...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen