Seit einigen Jahren wird regelmäßig zum Jahresende darüber diskutiert, ob das klassische Silvesterfeuerwerk für Privatpersonen erlaubt oder wegen der mit ihm einhergehenden Beeinträchtigungen und Gefahren verboten werden sollte. Die Diskussion dreht sich dabei in erster Linie um gefahrenabwehr- bzw. sprengstoffrechtliche Aspekte. Bisher kaum diskutiert wurde demgegenüber die Frage, ob öffentliche Verkehrsflächen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern genutzt werden dürfen. Zu Unrecht, wie im Folgenden dargestellt werden soll.
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Aktuelle Informationen
8.7.2025: Das Portal „Rheinisches Ortsrecht“ wurde komplett in den allgemeinen Kanzleiblog überführt.
12.6.2025: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2025“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.
19.5.2025: Für einen Beitrag auf heise online wurde Rechtsanwalt Neumann dazu befragt, ob die IP-Vergabestelle RIPE NCC dem EU-Wettbewerbsrecht unterfällt und ob ihre Vergabepraxis ggf. diesbezüglichen Bedenken unterliegt.
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