ABl. EU 2015 C 267
Die Kommission hat im ABl. EU 2015 C 267 vom 14. August 2015 zur Richtlinie 2000/9/EG über Seilbahnen für den Personenverkehr eine Liste der harmonisierten Normen veröffentlicht (ABl. EU 2015 C 267, 1).
Die Kommission hat im ABl. EU 2015 C 267 vom 14. August 2015 zur Richtlinie 2000/9/EG über Seilbahnen für den Personenverkehr eine Liste der harmonisierten Normen veröffentlicht (ABl. EU 2015 C 267, 1).
31.7.2026: Rechtsanwalt Neumann bespricht in der heute erschienenen Ausgabe der K&R das Urteil des BGH vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) über die Reichweite der Verpflichtung zum Angebot von Telekommunikationsverträgen mit einer maximalen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (K&R 2026, 486).
2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.
18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.

BGH: Klebefähnchen sind keine dauerhafte Kennzeichnung