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Alexander Koch

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Marktüberwachung von Produkten

Marktüberwachungsrecht

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) hat in seiner im ABl. EU 2013 C 271, 86 veröffentlichten Stellungnahme den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Marktüberwachung von Produkten zwar grundsätzlich begrüßt, im Detail aber Änderungen und Ergänzungen gefordert.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in dem von der Kanzlei Koch & Neumann betriebenen Portal "Marktueberwachung.EU" erschienen. Dieses Portal wurde 2020 endgütig eingestellt. Seit 2025 wird der Beitrag im Kanzleiblog dokumentiert. Alle Angaben in dem Beitrag entsprechen dem Zeitpunkt der damaligen Veröffentlichung, sind also gegebenenfalls inhaltlich überholt. Die im Original noch enthaltenen Links auf externe Quellen wurden angesichts des Zeitablaufs entfernt.

Ausdrücklich „befriedigt“ zeigt sich der Ausschuss über den Ansatz der Kommission, die bisherigen vertikalen Rechtsvorschriften in einer einzigen horizontalen Verordnung zusammenzuführen. Insoweit hält auch der EWSA den Erlass einer Verordnung für das geeignete Instrument. Allerdings rät der Ausschuss, die Verordnung zusätzlich auf Art. 12 AEUV zu stützen.

Der Ausschuss betont, dass Personen, die auf Mängel oder Risiken im Zusammenhang mit Produkten hinweisen – auf Neudeutsch also „Whistleblower“ –, besonders geschützt werden müssen. Ihre Identität soll geheim gehalten werden und auch Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung soll gewährleistet werden.

Als dritter Pfeiler neben und  soll eine europaweite Verletzungsdatenbank (IDB – „Injuries Database“) eingerichtet werden.

Der EWSA fordert auch im Bereich der Marktüberwachung eine Stärkung des „Vorsorgeprinzips“. So sollen auch mäßig oder wissenschaftlich nicht verifizierte Risiken über  gemeldet werden und es sollen ggf. Warnhinweise auf Produkten angebracht werden müssen.

Der EWSA ist besorgt, dass die Vorschriften über den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu stark wirtschaftlichen Interessen Rechnung trügen und zu wenig das öffentliche Interesse am Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umweltqualität berücksichtigten. Er fordert insoweit, dass ggf. private Interessen zurücktreten müssen.

ABl. EU 2013C 271, 86

Post Views: 28
27. September 2013/von Alexander Koch
Schlagworte: Kommission, Marktüberwachungspaket
https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-05-24_logo_340x156.png 0 0 Alexander Koch https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-05-24_logo_340x156.png Alexander Koch2013-09-27 10:05:442025-09-29 10:09:38Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Marktüberwachung von Produkten
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