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Alexander Koch

Kommission: Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten

Marktüberwachungsrecht

Als zweiten Hauptpfeiler ihres Produktsicherheits- und Marktüberwachungspakets hat die Kommission im Februar 2013 neben dem Entwurf für eine Verordnung über die Marktüberwachung von Produkten einen Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten vorgestellt.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in dem von der Kanzlei Koch & Neumann betriebenen Portal "Marktueberwachung.EU" erschienen. Dieses Portal wurde 2020 endgütig eingestellt. Seit 2025 wird der Beitrag im Kanzleiblog dokumentiert. Alle Angaben in dem Beitrag entsprechen dem Zeitpunkt der damaligen Veröffentlichung, sind also gegebenenfalls inhaltlich überholt. Die im Original noch enthaltenen Links auf externe Quellen wurden angesichts des Zeitablaufs entfernt.

Die Verordnung soll die Verbraucherschutzrichtlinie 87/357/EWG und die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG ersetzen. Die Verordnung soll alle aus Herstellungsprozessen hervorgegangenen Verbraucherprodukte mit der Ausnahme von Lebensmitteln erfassen. Mit der Verordnung wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Sicherheit von Verbraucherprodukten geschaffen. Der bisherige Rechtsrahmen ist nach Ansicht der KommiRückverfolgungssystems zu verpflichten.rnDererschiedenen Vorschriften geprägt, wodurch nicht nur die Wirtschaftsakteure verwirrt wurden, sondern auch die Arbeit der Marktüberwachungsbehörden behindert wurde.rnDer Vorschlag zielt deshalb zunächst auf eine klarere Abgrenzung gegenüber den bereichsspezifischen Harmonisierungsvorschriften ab. In Anlehnung an den Beschluss Nr. 768/2008/EG werden in dem Verordnungsvorschlag Fragen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung und Identifizierung von Produkten adressiert: So müssen die Wirtschaftsakteure insbesondere in der Lage sein, die Unternehmen zu benennen, von denen sie Produkte bezogen haben oder an die sie Produkte weitergegeben haben. Bei Risikoprodukten soll die Kommission befugt sein, die Wirtschaftsakteure zur Einrichtung oder Übernahme eines Rückverfolgungssystems zu verpflichten.rnDer Prozess zur Erstellung europäischer Normen soll vereinfacht werden. Ebenfalls vereinfacht werden soll das Warnsystem für Risikoprodukte. Warnmeldungen sollen zukünftig nur noch über RAPEX laufen.

Europäische Kommission, COM(2013) 78 final

Post Views: 42
5. August 2013/von Alexander Koch
Schlagworte: EU, Marktüberwachungspaket
https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2013/10/MueEU.png 1024 1536 Alexander Koch https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-05-24_logo_340x156.png Alexander Koch2013-08-05 20:50:312025-09-27 20:52:19Kommission: Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten
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