Koch & Neumann
  • Blog
  • Kanzlei
  • Tätigkeitsschwerpunkte
  • Fälle
  • Veröffentlichungen
  • Veranstaltungen
  • Mitarbeiter
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Alexander Koch

VG Ansbach: Registrierungspflicht für beiheizbare Fußsäcke und Sitzkissen nach dem ElektroG

Marktüberwachungsrecht

Das VG Ansbach hatte sich in seinem Urteil vom 13. Januar 2010 – Az. AN 11 K 09.00812 mit der Frage zu befassen, ob es sich bei elektrisch beheizbaren Fußsäcken und beheizbaren Sitzkissen – wie sie etwa von Rollstuhlfahrern oder in Kinderwaren genutzt werden – um Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des ElektroG handelt. Hiervon ist u. a. abhängig, ob der Hersteller einer Registrierungspflicht nach § 6 Abs. 2 ElektroG unterliegt und jährlich eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung seiner Elektro- und Elektronikgeräte nachweisen muss (§ 6 Abs. 3 ElektroG). Die Einordnung als Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des Gesetzes hat also weitreichende – vor allem wirtschaftliche – Folgen.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in dem von der Kanzlei Koch & Neumann betriebenen Portal "Marktueberwachung.EU" erschienen. Dieses Portal wurde 2020 endgütig eingestellt. Seit 2025 wird der Beitrag im Kanzleiblog dokumentiert. Alle Angaben in dem Beitrag entsprechen dem Zeitpunkt der damaligen Veröffentlichung, sind also gegebenenfalls inhaltlich überholt. Die im Original noch enthaltenen Links auf externe Quellen wurden angesichts des Zeitablaufs entfernt.

Das Gericht beginnt seine Betrachtungen mit § 3 Abs. 1 Nr. 1 ElektroG. Hiernach sind „Elektro- und Elektronikgeräte … Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen …“. Hierbei ist auf die Zweckbestimmung des Gerätes abzustellen. Diese ist nach einer „ganzheitlichen Wertung unter besonderer Berücksichtigung der vom Hersteller bestimmten und vom Verbraucher erwarteten Funktion“ zu bestimmen. Kann das Gerät sinnvollerweise nicht ohne Strom benutzt werden, liegt ein Elektrogerät vor. Wird elektrischer Strom nur genutzt, um das Gerät zu „unterstützen oder kontrollieren“, liegt kein Elektrogerät im Sinne des Gesetzes vor. Deshalb fallen nach Ansicht des VG Ansbach Spielsachen, die ihre Spielfunktion auch ohne Strom behalten, nicht in den Geltungsbereich des ElektroG.

Allerdings erfasst das ElektroG nicht alle Elektro- und Elektronikgeräte. Die erfassten Geräte sind vielmehr abschließend in § 2 Abs. 1 ElektroG aufgezählt. Diese Aufzählung wird durch eine Liste im Anhang des ElektroG ergänzt. Diese Liste zählt – nicht abschließend – Beispiele für die Gerätekategorien auf. Geräte, die sich nicht unter die in § 2 Abs. 1 ElektroG genannten Kategorien fassen lassen, werden also nicht erfasst. Ist ein Gerät hingegen nicht im Anhang aufgezählt, kann es immer noch vom ElektroG erfasst werden. Ist ein Gerät mit einem im Anhang genannten Gerät vergleichbar, spricht aber einiges dafür, dass es ebenfalls von ElektroG erfasst wird.

Im konkreten Fall passte auf die Fußsäcke und Sitzkissen nur die Kategorie „Haushaltskleingeräte“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 ElektroG). Problematisch ist insofern zunächst, dass die Fußsäcke und Sitzkissen regelmäßig gerade nicht im Haushalt genutzt werden, sondern von Rollstuhlfahrern oder in Kinderwagen gerade unterwegs genutzt werden. Das ist nach Sicht des VG aber unschädlich. Der Begriff des Haushalts sei nicht räumlich, sondern funktional zu verstehen. Das Gericht führt aus: „Haushalt in diesem Sinn lässt sich als persönlicher Lebenskreis von Privatpersonen verstehen …“ Die elektrisch beheizbaren Fußsäcke und Sitzkissen sind in diesem Sinne also dem „erweiterten Hausbereich“ zuzuordnen.

Folglich handelt es sich nach dem VG um Elektrogeräte im Sinne des ElektroG.

 

VG Arnsbach, Urt. v. 13.1.2010 – Az. AN 11 K 09.00812

Post Views: 31
16. Juli 2013/von Alexander Koch
Schlagworte: ElektroG, Registrierungspflicht
https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2013/10/MueEU.png 1024 1536 Alexander Koch https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-05-24_logo_340x156.png Alexander Koch2013-07-16 12:23:012025-09-27 13:15:24VG Ansbach: Registrierungspflicht für beiheizbare Fußsäcke und Sitzkissen nach dem ElektroG
Das könnte Dich auch interessieren
OLG Celle: Klebefähnchen sind keine dauerhafte Kennzeichnung
Klage gegen die Stiftung ear („stiftung elektro-altgeräte register“) auf Feststellung, dass keine Registrierungspflicht für ein Produkt besteht
BGH: Klebefähnchen sind keine dauerhafte Kennzeichnung

Kategorien

  • Abgabenrecht
  • Allgemein
  • Ankündigungen
  • Berufsrecht
  • Bestattungsrecht
  • Datenschutzrecht
  • Eisenbahnrecht
  • Elternbeitragsrecht
  • Energierecht
  • Feuerwehrrecht
  • IT-Recht
  • Kanzleiorganisation
  • Kommunalabgabenrecht
  • Kostenrecht
  • Lauterkeitsrecht
  • Lehre
  • Marktüberwachungsrecht
  • Netzwirtschaftsrecht
  • Newsletter
  • Ortsrecht
  • Postrecht
  • Prozessrecht
  • Sondernutzungsrecht
  • Strafrecht
  • Straßenreinigungsrecht
  • Telekommunikationsrecht
  • Verfassungsrecht
  • Wettbewerbsrecht

Schlagwörter

2. GPSGV AGB Alfter Bauprodukteverordnung 305/2011/EU Bergisch Gladbach BGB Bonn Brühl Bundesnetzagentur DNA Einkünfte ElektroG Elternbeiträge Frechen Glasfaser Gleichbehandlung GPSG harmonisierte Norm Hürth In-vitro-Diagnostika-Richtlinie 98/79/EG IT-Sicherheit Kindergärten Kitas Kommission Kommunalabgaben Kundenschutz Köln Leverkusen Marktüberwachungspaket Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG MPG Netzausbau Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG ProdSG Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG Rösrath Schutzklauselverfahren Siegburg Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG TKG UWG Vertragslaufzeit Wesseling

Archiv

  • Juli 2026
  • Juni 2026
  • Mai 2026
  • April 2026
  • März 2026
  • Februar 2026
  • Januar 2026
  • November 2025
  • Oktober 2025
  • September 2025
  • August 2025
  • Juli 2025
  • Dezember 2023
  • August 2022
  • März 2020
  • November 2018
  • März 2018
  • Januar 2018
  • November 2015
  • Oktober 2015
  • September 2015
  • August 2015
  • Juli 2015
  • Mai 2015
  • April 2015
  • Februar 2015
  • Januar 2015
  • November 2014
  • Oktober 2014
  • August 2014
  • Juli 2014
  • Mai 2014
  • April 2014
  • März 2014
  • Februar 2014
  • Januar 2014
  • Dezember 2013
  • November 2013
  • Oktober 2013
  • September 2013
  • August 2013
  • Juli 2013
  • Januar 2013

Schlagwort-Wolke

2. GPSGV AGB Alfter Bauprodukteverordnung 305/2011/EU Bergisch Gladbach BGB Bonn Brühl Bundesnetzagentur DNA Einkünfte ElektroG Elternbeiträge Frechen Glasfaser Gleichbehandlung GPSG harmonisierte Norm Hürth In-vitro-Diagnostika-Richtlinie 98/79/EG IT-Sicherheit Kindergärten Kitas Kommission Kommunalabgaben Kundenschutz Köln Leverkusen Marktüberwachungspaket Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG MPG Netzausbau Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG ProdSG Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG Rösrath Schutzklauselverfahren Siegburg Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG TKG UWG Vertragslaufzeit Wesseling

Aktuelle Informationen

2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.

18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.

18.6.2026: Andreas Neumann hat heute beim Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e. V. einen Online-Vortrag zum „TKG-Änderungsgesetz 2026: vom Referenten- zum Regierungsentwurf“ gehalten.

Impressum

Anbieterkennzeichnung, Dienstleistungsinformationen und Informationen zum Datenschutz

Neueste Beiträge

  • OLG Bamberg: kein einseitiges Kündigungsrecht vor Ablauf der Mindestlaufzeit eines Mobilfunkvertrags 14. Juli 2026
  • Newsletter #1 (Mai/Juni 2026) 17. Juni 2026
  • BGH: Angebot einer Vertragsvariante mit einer höchstens zwölfmonatigen Laufzeit 16. Juni 2026
  • Bundesregierung beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des TKG 15. Juni 2026
  • LG Düsseldorf: Verhältnis von TKG und UWG 15. Mai 2026
© Copyright - Koch & Neumann - Enfold Theme by Kriesi
  • Link zu Xing
  • Link zu LinkedIn
  • Link zu Mail
Link to: ABl. EU 2014 C 8, 3 Link to: ABl. EU 2014 C 8, 3 ABl. EU 2014 C 8, 3 Link to: Klage gegen die Stiftung ear („stiftung elektro-altgeräte register“) auf Feststellung, dass keine Registrierungspflicht für ein Produkt besteht Link to: Klage gegen die Stiftung ear („stiftung elektro-altgeräte register“) auf Feststellung, dass keine Registrierungspflicht für ein Produkt besteht Klage gegen die Stiftung ear („stiftung elektro-altgeräte register“) auf...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen