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Im Wintersemester biete ich wieder eine Vorlesung zum IT-Strafrecht an der Philipps-Universität Marburg an.
Die Vorlesung behandelt die strafrechtlichen Aspekte der Computer- und Internetkriminalität. Behandelt werden sowohl Fragen des Eindringens in Computernetze, der Programmierung und Verbreitung von Schadprogrammen als auch Straftaten im Umfeld des elektronischen Handels oder Phänomene wie (Spear-)Phishing. Außerdem wird auf ausgewählte Probleme im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie, wie sie etwa bei Bitcoin genutzt wird, eingegangen. Behandelt werden zudem Fragen der IT-Compliance. Die Vorlesung dient auch der Vertiefung ausgewählter examensrelevanter Probleme des Allgemeinen und Besonderen Teils des StGB.
Die Vorlesung richtet sich sowohl an Studierende der Rechtswissenschaften als auch an Studierende in Masterstudiengängen anderer Fachbereiche.
Die Veranstaltung findet immer montags von 14 Uhr ct – 16 Uhr im Raum +3/0070 (307) (Universitätsstraße 6, Savignyhaus (U | 03)) – „Strafrechts-Bib“ – statt. Sie beginnt am
13. Oktober 2025 um 14 Uhr ct.
Weitere Informationen gibt es (für Angehörige der Universität Marburg) in Marvin und in ILIAS.
Aktuelle Informationen
31.7.2026: Rechtsanwalt Neumann bespricht in der heute erschienenen Ausgabe der K&R das Urteil des BGH vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) über die Reichweite der Verpflichtung zum Angebot von Telekommunikationsverträgen mit einer maximalen Mindestlaufzeit von zwölf Monaten (K&R 2026, 486).
2.7.2026: In LMK 2026, 810442 ist eine Entscheidungsanmerkung von Rechtsanwalt Neumann zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2026 (Az. III ZR 8/25) über den Beginn der Vertragslaufzeit im Anwendungsbereich von § 56 Abs. 1 TKG erschienen.
18.6.2026: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.
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