BGH: Bestimmung als Medizinprodukt erfolgt durch den Hersteller
Der BGH hat in seinem Urteil vom 18. April 2013 – Az. I ZR 53/09 entschieden, dass ein Gerät, für welches der Hersteller die Verwendung für medizinische Zwecke ausschließt, auch dann kein Medizinprodukt ist, wenn es objektiv die Merkmale eines Medizinprodukts erfüllt.