ABl. EU 2015 L 94

Im ABl. EU 2015 L 94, 4 und ABl. EU 2015 L 94, 6 sind zwei delegierte Richtlinien der Kommission (2015/574 u. 2015/573) veröffentlicht worden, durch die die Verwendung von Blei und Quecksilber in bestimmten medizinischen Geräten, die der RoHS-II-Richtlinie 2011/65/EU unterliegen, vom ansonsten bestehenden Verbot ausgenommen werden.