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Alexander Koch

Kommission: Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket

Marktüberwachungsrecht

Die Kommission hat im Februar 2013 ein umfassendes Paket zur Novellierung des unionsweiten Produktsicherheits- und Marktüberwachungsrechts vorgestellt.

Dieser Beitrag ist ursprünglich in dem von der Kanzlei Koch & Neumann betriebenen Portal "Marktueberwachung.EU" erschienen. Dieses Portal wurde 2020 endgütig eingestellt. Seit 2025 wird der Beitrag im Kanzleiblog dokumentiert. Alle Angaben in dem Beitrag entsprechen dem Zeitpunkt der damaligen Veröffentlichung, sind also gegebenenfalls inhaltlich überholt. Die im Original noch enthaltenen Links auf externe Quellen wurden angesichts des Zeitablaufs entfernt.

Das Paket besteht aus insgesamt vier Teilaspekten:

  • einem Vorschlag für eine neue Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten,
  • einem Vorschlag für eine Verordnung über die Marktüberwachung von Produkten,
  • einer Mitteilung über sichere und konforme Produkte für Europa mit einem mehrjährigen Aktionsplan zur Marktüberwachung sowie
  • einem Bericht zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 mit einer finanziellen Bewertung.

rnIm Fokus der rechtlichen Maßnahmen steht dabei die Überarbeitung des Richtlinien- und Verordnungsrechts. Das Produktsicherheits- und Marktüberwachungsrecht der EU ist derzeit stark fragmentiert und in einer Vielzahl von Richtlinien und Verordnungen geregelt. Ein zentrales Anliegen der Novellierung ist deshalb die Zusammenfassung der relevanten Richtlinien in zwei Verordnungen. Bemerkenswert ist insoweit zunächst, dass das einschlägige Unionsrecht nicht mehr über Richtlinien, sondern über Verordnungen geregelt wird. Während Richtlinien nach Art. 288 Abs. 3 AEUV zwar hinsichtlich ihres Ziels verbindlich sind, den Mitgliedstaaten aber bei der Wahl der Form und Mittel Spielräume belassen, haben Verordnungen nach Art. 288 Abs. 2 AEUV allgemeine Geltung. Anders als eine Richtlinie gilt eine Verordnung also unmittelbar und es bedarf keines nationalen Umsetzungsaktes.

Neben der Konsolidierung und Novellierung des Richtlinienrechts in zwei Verordnungen sollen weitere Maßnahmen die Marktüberwachung effektivieren. Im Kern geht es dabei um eine Verbesserung der Kommunikation zwischen den einzelnen nationalen Marktüberwachungsbehörden sowie um Unterstützungsmaßnahmen durch die Kommission. So soll durch die Nutzung gemeinsamer Ressourcen – insbesondere von Datenbanken – Doppelarbeit vermieden werden. Marktaufsichtsbehörden sollen schneller feststellen können, ob ein bestimmtes Produkt bereits von einer anderen Behörde untersucht worden ist. Die Kommission will insbesondere durch die Erstellung von Leitfäden und die Erarbeitung von Konzepten die nationalen Marktüberwachungsbehörden unterstützen. Schließlich soll die Zusammenarbeit der Marktüberwachungs- und Zollbehörden verstärkt werden.

 

Europäische Kommission, COM(2013) 74 final

Post Views: 19
26. Juli 2013/von Alexander Koch
Schlagworte: EU, Marktüberwachungspaket
https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2013/10/MueEU.png 1024 1536 Alexander Koch https://kochneumann.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-05-24_logo_340x156.png Alexander Koch2013-07-26 20:43:352025-09-27 20:44:34Kommission: Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket
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