Die EU hat am 16. April 2014 eine neue Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU erlassen. Die Richtlinie ist im ABl. EU 2014 L 153, 62 veröffentlicht worden.
Nach einem Urteil des EuG vom 14. Mai 2014 – Rs. T-198/12 muss die Bundesrepublik Deutschland die Grenzwerte der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG für Antimon, Arsen und Quecksilber umsetzen.
Im April ist die neue EMV-Richtlinie 2014/30/EU in Kraft getreten. Die Richtlinie ist zwar an die Mitgliedstaaten gerichtet. Da das nationale EMV-Recht – insbesondere das EMVG – in weiten Teil der Umsetzung des Richtlinienrechts dient, sind die entsprechenden Richtlinien aber auch ein wichtiges Auslegungsinstrument bei der Anwendung des nationalen Rechts. Um die Änderungen gegenüber dem bisherigen Richtlinienrecht zu dokumentieren, haben wir eine synoptische Darstellung der alten und der neuen Richtlinie erstellt.
| Dieser Beitrag ist ursprünglich in dem von der Kanzlei Koch & Neumann betriebenen Portal "Marktueberwachung.EU" erschienen. Dieses Portal wurde 2020 endgütig eingestellt. Seit 2025 wird der Beitrag im Kanzleiblog dokumentiert. Alle Angaben in dem Beitrag entsprechen dem Zeitpunkt der damaligen Veröffentlichung, sind also gegebenenfalls inhaltlich überholt. Die im Original noch enthaltenen Links auf externe Quellen wurden angesichts des Zeitablaufs entfernt. |
Die Kommission hat eine neue Fassung des „Blue Guide“ veröffentlicht und damit den aus dem Jahr 2000 stammenden „Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfaßten Richtlinien“ überarbeitet.
Die Europäische Union hat eine umfassende Überarbeitung des Produktsicherheits- und Marktüberwachungsrechts mit der Veröffentlichung von acht neuen Richtlinien im ABl. EU 2014 L 96 abgeschlossen.
Die Kommission hat im ABl. EU 2014 C 53, 4 eine aktualisierte Liste der harmonisierten Normen im Sinne der EMV-Richtlinie 2004/108/EG veröffentlicht.
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Das OLG Celle hat in seinem Urteil vom 21. November 2013 – Az. 13 U 84/13 entschieden, dass Herstellerangaben auf einem Klebefähnchen am Kabel eines Kopfhörers nicht den Anforderungen des § 7 S. 1 ElektroG genügen und deshalb ein lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegeben ist.
Das OLG Zweibrücken hat mit Urteil vom 30. Januar 2014 – Az. 4 U 66/13 entschieden, dass der TÜV Rheinland kein Schmerzensgeld an eine durch fehlerhafte Brustimplantate des Herstellers PIP geschädigte Klägerin zahlen muss.
Die Kommission hat in einem Schutzklauselverfahren nach Art. 11 Abs. 2 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entschieden, dass eine Mehrzweck-Erdbewegungsmaschine auch dann mit einem Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände versehen sein muss, wenn sie ursprünglich für Funktionen geliefert wurde, bei denen eine solche Gefahr nicht bestand.
Die Kommission hat durch Beschluss 2014/61/EU, ABl. 2014 L 38, 43 die Geltungsdauer der Entscheidung 2006/502/EG zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu treffen, damit nur kindergesicherte Feuerzeuge in Verkehr gebracht werden und das Inverkehrbringen von Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekten untersagt wird, um ein Jahr verlängert.
Aktuelle Informationen
29.9.2025: Das Portal „marktueberwachung.eu“ wurde komplett in den allgemeinen Kanzleiblog überführt.
8.7.2025: Das Portal „Rheinisches Ortsrecht“ wurde komplett in den allgemeinen Kanzleiblog überführt.
12.6.2025: Das Handelsblatt führt Rechtsanwalt Prof. Dr. Koch in seiner aktuellen Aufstellung „Deutschlands Beste Anwälte 2025“ für den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ und „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ sowie Rechtsanwalt Neumann für den Bereich „Telekommunikationsrecht“ auf.
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