VG München: Anwendbarkeit des GPSG/ProdSG auf eine Aufzuganlage in teilweise vermietetem Wohnhaus
Das VG München hat in seinem Beschluss vom 18. Januar 2011 – Az. M 16 S 10.6109 das GPSG für eine in einem teilweise vermieteten Wohnhaus befindliche Aufzuganlage für anwendbar gehalten.