Das OLG Zweibrücken hat mit Urteil vom 30. Januar 2014 – Az. 4 U 66/13 entschieden, dass der TÜV Rheinland kein Schmerzensgeld an eine durch fehlerhafte Brustimplantate des Herstellers PIP geschädigte Klägerin zahlen muss.
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Der BGH hat in seinem Urteil vom 18. April 2013 – Az. I ZR 53/09 entschieden, dass ein Gerät, für welches der Hersteller die Verwendung für medizinische Zwecke ausschließt, auch dann kein Medizinprodukt ist, wenn es objektiv die Merkmale eines Medizinprodukts erfüllt.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat es abgelehnt, in der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) eine Sanktionierung für Verstöße gegen die dortigen Meldepflichten vorzusehen. Entsprechende Änderungswünsche der Fraktionen von CDU/CSU und FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden in der aktuellen Novelle nicht berücksichtigt. Weiterlesen
Das LG Konstanz hat mit Urteil vom 8. Juli 2013 – Az. 9 O 26/13 KfH entschieden, dass bei Werbung für die angebliche Wirksamkeit von Kinesio-Taping-Produkte darauf hingewiesen werden muss, dass eine solche Wirkung jedenfalls fachlich umstritten ist.
Das VG Potsdam hat mit Beschluss vom 14. August 2013 – Az. 6 L 209/13 in einem Eilverfahren ein sofort vollziehbares Vertriebsverbot gegen den Hersteller eines Gleitmittels für Intubationsschläuche für rechtmäßig gehalten, weil die Benannte Stelle im Sinne von § 15 Abs. 1 MPG nicht die entsprechende Zulassung besaß.
Das OLG Frankfurt am Main hat in seinem Urt. v. 12.5.2010 – Az. I ZR 185/07 – „One Touch Ultra“) an. Der BGH hatte entschieden, dass beim Parallelimport von In-vitro-Diagnostika ein ergänzendes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden muss, wenn das Medizinprodukt in Deutschland mit einer deutschsprachigen Gebrauchsanweisung versehen wird. In beiden Fällen war für die Blutzuckerteststreifen im europäischen Ausland ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt worden und die Medizinprodukte waren mit einem CE-Kennzeichen versehen. Solche Produkte sind nach Art. 4 Abs. 1 In-vitro-Diagnostika-Richtlinie 98/79/EG grundsätzlich im gesamten Binnenmarkt verkehrsfähig. Problematisch war in beiden Fällen nun aber, dass die bereits (im Ausland) in Verkehr gebrachten Blutzuckerteststreifen mit neuen Gebrauchsanweisungen versehen wurden.
Aktuelle Informationen
24.12.2025: Das Handbuch „Kryptowährungen und Token“ von Prof. Dr. Sebastian Omlor und Dr. Mathias Link ist in 3. Auflage erschienen, mit dem von Prof. Dr. Alexander Koch verfassten 19. Kapitel zum Strafrecht.
23.12.2025: Ein Aufsatz von Andreas Neumann mit dem Titel „Wann ist ein Angebotspaket ein Angebotspaket? Zugleich Besprechung von OLG München, 25.09.2025 – 6 U 2074/24e – Vertragszusammenfassung“ ist in WRP 2026, 15, erschienen.
20.11.2025: In N&R 2025, 274, ist ein Aufsatz von Prof. Dr. Alexander Koch mit dem Titel „Cyber und resilient: das IT-Sicherheitsrecht im Überblick“ erschienen.
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